Wer in Deutschland Rente bezieht, schaut oft in die Röhre – oder lebt im Ausland. Jetzt gibt es eine Änderung, die Tausende betrifft.
Unter Deutschen

Am 30. Oktober 1961 fiel der Startschuss: Mit dem deutsch-türkischen Anwerbeabkommen begann die Einwanderung von türkischen Arbeitskräften nach Deutschland. Zunächst durften unverheiratete Männer kommen, dann auch Verheiratete.
Anfang der 70er-Jahre durften dann auch die Familien der Türken nach Deutschland. Aus den „Gastarbeitern“ wurden „Almanci“, wie die Deutsch-Türken in der Türkei genannt werden. Manche Gastarbeiter kehrten zurück in die Heimat, für andere wurde Deutschland zur neuen. Und zwar für immer, sodass mittlerweile die vierte Generation der einstigen Gastarbeiter in Deutschland lebt.
Bis heute bilden Türkeistämmige nach wie vor die größte Gruppe nach Migrantenherkunft. Laut Statistischem Bundesamt lebten 2019 rund 4,3 Millionen von ihnen hier, etwa 2,8 Millionen mit einem deutschen Pass.
Chefreporter Metin Gülmen blickt bei „Unter Deutschen“ auf alles, was das Leben von Deutsch-Türken bewegt – ob Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft, zum türkischen Militärdienst, zum Erbrecht oder dem Bezug deutscher Rente in der Türkei.
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