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Hund: Ordnungsamt kennt kein Erbarmen – Vierbeiner „Joko“ darf nicht mehr auf seinem Lieblingsplatz liegen

Hund: Ordnungsamt kennt kein Erbarmen – Vierbeiner „Joko“ darf nicht mehr auf seinem Lieblingsplatz liegen

Hund traurig

Hund: Ordnungsamt kennt kein Erbarmen – Vierbeiner „Joko“ darf nicht mehr auf seinem Lieblingsplatz liegen

Hund: Ordnungsamt kennt kein Erbarmen – Vierbeiner „Joko“ darf nicht mehr auf seinem Lieblingsplatz liegen

Das muss ein Blindenhund alles können

Ganze sieben Jahre lag „Joko“, ein Hund aus Mannheim, vor der Kunstgalerie seines Frauchens. Doch da darf er jetzt nicht mehr bleiben.

Das Ordnungsamt hat ihn von dort vertrieben. Der Hund darf nicht mehr an seinem Lieblingsplatz bleiben.

Hund: Ordnungsamt greift durch – kein Erbarmen für „Joko“

Normalerweise steht auf den Hunde-Schildern, die an Läden kleben der Satz: „Wir müssen leider draußen bleiben“. Doch bei Deborah Musso steht „Wir müssen leider DRINNEN bleiben“, wie „Mannheim 24“ berichtet.

Der Grund dahinter: Die Gehwege müssen weiterhin frei und vor allem „passierbar sein“.

+++ Hund: Als Besitzerin Aufnahmen von ihrer Überwachungskamera sichtet, stockt ihr der Atem +++

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Der Haushund als Begleiter des Menschen:

  • Domestizierung fand vor etwa 15.000 bis 100.000 Jahren statt
  • die wilde Stammform ist der Wolf
  • weltweit gibt es etwa 500 Millionen Haushunde
  • allein in Deutschland leben 9 Millionen als Haustiere

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Hund: Frauchen empört – „Man hätte auch einfach mal kopfen können“

Darüber ist Deborah Musso ganz und gar nicht begeistert. Denn der Hund habe sich den Platz vor sieben Jahren selbst ausgesucht und bislang habe sich noch keiner beschwert. Jetzt erschien jedoch das Ordnungsamt mit einer anonymen Beschwerde. „Man hätte auch einfach mal an meine Scheibe klopfen können, statt anonym das Ordnungsamt anzurufen“, entgegnet Musso daraufhin verständnislos.

„Gehwege müssen frei passierbar sein. Dies war beim Eintreffen der Streife des städtischen Ordnungsdienstes nicht der Fall, da der Hund quer auf dem Gehweg lag und Passanten um den dort abgelegten Hund hätten herumlaufen müssen“, rechtfertigt sich das Ordnungsamt.

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Hund: Ausweichen sei nur über die Straße möglich

Außerdem sei es für Menschen, die Angst vor Hunden haben, eine Zumutung, den unbeaufsichtigten Hund zu umgehen und „ein direktes Einwirken, z.B. bei einer Gefahr, wäre durch die Hundebesitzerin nicht möglich gewesen“, heißt es weiter.

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Nur über die Straße wäre es zudem möglich, vor dem Hund auszuweichen. Ein Bußgeld gab es für Musso immerhin noch nicht, sondern lediglich eine mündliche Verwarnung, so „Mannheim 24“. (ali)

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