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Kreuzfahrt: Aida ändert kurzfristig beliebte Route – DAS können Urlauber jetzt noch tun

Schon Monate vor einer Kreuzfahrt ist die Vorfreude groß. Blöd nur, wenn die Route dann kurzfristig geändert wird.

© IMAGO/Martin Wagner

Kreuzfahrten: Urlaub auf hoher See

Von Jahr zu Jahr stechen mehr Touristen in See. Kreuzfahrten werden weltweit immer beliebter. Auch immer mehr Deutsche machen Urlaub auf hoher See.

Giganten wie Aida sind in ihrer Kreuzfahrt-Planung seit Jahren Profis. Doch auch bei solchen Anbietern kann es zu Problemen kommen, wie in diesem Fall bei der AidaPerla. Das Kreuzfahrt-Unternehmen kündigt kurzfristige Routenänderungen an – aus operativen Gründen.

Ein Experte rät, dass Betroffene auf jeden Fall Ansprüche auf Minderung geltend machen sollen.

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Kreuzfahrt: Elementare Änderungen der Route

Laut einer Pressemitteilung der Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte erhielten Gäste der AidaPerla kürzlich die Information, dass die geplanten Touren „Norwegens Fjorde“ teils wesentliche Änderungen erfahren. Je nach konkretem Reisezeitpunkt fallen vor allem die Häfen von Stavanger, Bergen, Hellesylt und Trondheim aus.

Der Ausfall betrifft teils einzelne Häfen, teils aber auch gleich mehrere Destinationen je Kreuzfahrt. Anstelle der gestrichenen Häfen werden teilweise Ersatzhäfen (Maloy, Haugesund oder aber auch Kristiansand) angelaufen. Neben den Ausfällen finden sich auch Terminänderungen bezüglich der jeweiligen Routenverläufe. In den an die Gäste gerichteten Informationen ist von einer Anpassung des Routenverlaufs aus „operativen Gründen“ die Rede. Und das nur wenige Wochen vor dem Start der Reise!

Experte rät zum Handeln

„Betroffene sollten gegen den Veranstalter Ansprüche auf Reisepreisminderung und Schadensersatz geltend machen“, raten die Anwälte Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert den Gästen, die diese Route gebucht haben. Ein Fehler sei es, sich mit Vergünstigungen oder „Bordguthaben“ zufriedenzustellen.

Minderungsansprüche werden in aller Regel prozentual anteilig zum Tagespreis der Kreuzfahrt berechnet und können sich schnell auf mehrere Hundert bzw. sogar Tausend Euro summieren. Es lohnt sich also!



„Die Abweichung zwischen gebuchter Reise und Leistung des Veranstalters berechtigt zur Minderung des Reisepreises und gegebenenfalls sogar zu Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude“, berichtet Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann.

Es gilt also: Gut informieren, ob man von einem solchen Fall betroffen ist und welches Recht für einen geltend ist. Falls man ganz unsicher sein sein sollte, kann man sich auch an einen Experten wenden.