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Dortmund: Mouhamed D. (16) von Polizei erschossen – jetzt hat der Fall ernste Konsequenzen

Der Tod von Mouhamed D. (†16) bei einem Polizei-Einsatz in Dortmund hat Folgen – und zwar für Polizisten in ganz NRW.

Dortmund
© Ralf Rottmann/ Funke Foto Services

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Der tödliche Polizei-Einsatz in Dortmund vom 8. August 2022 hat Folgen – und zwar für die gesamte Polizei in NRW. So müssen sich die Beamten ab sofort an neue Regeln im Einsatz gewöhnen, wie aus einem Erlass hervorgeht, der an alle Polizeibehörden in NRW verschickt wurde. Dieser beinhaltet unter anderem, dass Polizisten dazu verpflichtet sind, Bodycams im Einsatz zu tragen.

Hintergrund ist ein Fall, bei dem die Polizei Dortmund gerufen worden war, um den suizidgefährdeten Mouhamed D. (16) in einem Dortmunder Hinterhof zu beruhigen. Doch die Lage sollte damals völlig eskalieren. Der 16-Jährige starb am Ende durch vier Kugeln aus einer Maschinenpistole der Beamten. Weil den Polizisten grobe Fehler zugeschrieben werden, geht es ihnen auch persönlich an den Kragen (mehr hier).

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Dortmund: Neue Regeln nach tödlichem Polizei-Einsatz

Einer der Kritik-Punkte war ein offensichtlich fehlgeschlagenes Deeskalationskonzept. Obwohl die Beamten auf mehreren Sprachen auf den senegalesischen Flüchtling eingingen, schafften sie es offenbar nicht, zu ihm durchzudringen. Kritiker monierten immer wieder, dass die Einsatzleitung nicht auf einen Dolmetscher zurückgegriffen haben soll, der die Sprachbarriere überwinden hätte können.

Deshalb gibt es in der neuen ab dem 1. Mai gültigen Dienstvorschrift („PDV 350“) jetzt unter anderem folgende Anweisung: „Im Umgang mit fremdsprachigen Personen sind dabei auch die Möglichkeiten einer Übersetzung durch entsprechend kundige Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, Dolmetscherinnen/Dolmetscher oder Dritte sowie mittels Technik einzubeziehen.“ Die Anweisungen gelten nicht nur bei Sprachbarrieren, sondern auch bei psychischen Auffälligkeiten.

Polizei NRW soll Eskalation vermeiden

In der neuen Verordnung heißt es, dass psychische Ausnahmesituationen unberechenbar und deshalb besonders gefährlich seien. So könnten beispielsweise „vermeintlich ruhige und statische Situationen schlagartig in aggressives Verhalten und dynamische Situationen umschlagen“. Deshalb seien die ersten Polizisten vor Ort dazu angehalten, die Lage „statisch“ zu halten, zu deeskalieren und gegebenenfalls ein Spezialeinsatzkommando (SEK) zu Hilfe zu rufen.

Hinzu kommen nun die Bodycams für Einsatzkräfte (ausgenommen Zivilpolizisten). Dabei gebe es aus rechtlichen Gründen jedoch keine Einschaltpflicht. Die Kamera an der Uniform solle aber in einem „frühen Gefahrenstadium“ aktiviert werden: „Die Bodycam ist demnach einzuschalten, wenn dadurch zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt von einer deeskalierenden Wirkung auf das polizeiliche Gegenüber ausgegangen werden kann.“

So reagiert die Polizei-Gewerkschaft

Für Michael Mertens, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sei der Entschluss „nachvollziehbar“. Es sei aber dringend erforderlich das Einsatztraining der Beamten anzupassen: „Denn nur wer dafür trainiert ist, wird die Bodycam in Stresssituationen auch einschalten“, erklärte Mertens.


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>>Anmerkung der Redaktion

Zum Schutz der betroffenen Familien berichten wir normalerweise nicht über Suizide oder Suizidversuche, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit.

Wer unter Stimmungsschwankungen, Depressionen oder Selbstmordgedanken leidet oder jemanden kennt, der daran leidet, kann sich bei der Telefonseelsorge helfen lassen. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 0800/111-0-111 und 0800/111-0-222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt.