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NRW: Mann verging sich an Babys und Kindern – Urteil im Missbrauchs-Fall von Wermelskirchen gefallen

Im Missbrauchskomplex von Wermelskirchen ist nun ein Urteil gesprochen worden.

© Rolf Vennenbernd/dpa

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Im Tatkomplex Wermelskirchen hat das Landgericht Köln am Dienstag (28. Februar) ein Urteil gefällt. In diesem entsprach das Gericht in NRW ungefähr dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte hatte im Laufe des Verfahrens seine Taten eingestanden und als „abscheulich“ bezeichnet. Nun muss er eine lange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung antreten.

NRW: Urteil im Missbrauchs-Fall von Wermelskirchen gefallen

Mit großer Spannung war das Urteil im Missbrauchs-Fall von Wermelskirchen erwartet worden. Am Dienstag verurteile das Landgericht Köln den Angeklagten wegen Kindsmissbrauch zu 14 Jahren und sechs Monaten. Außerdem ordnete das Gericht eine Sicherungsverwahrung an. Dies entsprach ungefähr der Forderung der Staatsanwaltschaft. 

Der 45 Jahre alte Deutsche hatte sich über Online-Plattformen als Babysitter angeboten und war so in Kontakt zu seinen Opfern gekommen. Seine Taten hielt der IT-Experte auch auf Video fest. Im Prozess gestand er die Taten und bezeichnete sie als „abscheulich“.

Mann wurden 120 Fälle sexueller Gewalt zur Last gelegt

Dem 46-jährigen Mann wurden mehr als 120 Fälle sexueller Gewalt gegen 13 Kinder aus den Jahren 2005 bis 2019 zur Last gelegt. Das jüngste Opfer war der Anklage zufolge ein rund einen Monat altes Mädchen. Die Aufdeckung des Falls hatte hohe Wellen geschlagen, weil er ähnlich wie andere Missbrauchskomplexe der vergangenen Jahre zu zahlreichen weiteren Ermittlungsverfahren geführt hatte.


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Er war im Dezember 2021 in einem Haus, das er zusammen mit seiner Frau bewohnte, von Spezialkräften der Polizei festgenommen worden. Ein Polizeibeamter hatte während des Prozesses im Zeugenstand berichtet, man habe den Angeklagten damals am „offenen Computer“ verhaften wollen, um so Zugriff auf die Videos von den Taten und auf die Sammlung von weiterer Kinderpornografie zu erlangen. Während des Zugriffs hatte sich der Mann gerade in einer Videokonferenz mit Arbeitskollegen befunden. (mit dpa)