Veröffentlicht inPolitik

„Compact“-Urteil gefallen! Rechtsextremistisches Magazin darf weiter erscheinen

Das Bundesverwaltungsgericht hebt das Verbot des rechtsextremistischen „Compact“-Magazins von Herausgeber Jürgen Elsässer auf.

© IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Warum Israel und der Iran Krieg führen

Warum Israel und der Iran Krieg führen

Das rechtsextremistische „Compact“-Magazin darf trotz seiner umstrittenen Inhalte weiterhin erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kippte das von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verhängte Verbot. Zwar erkannte das Gericht verfassungswidrige und diskriminierende Texte, betonte jedoch den hohen Stellenwert von Meinungs- und Pressefreiheit.

++ Auch interessant: „Compact“-Prozess: Regierung hat auf 240 Seiten Beweise gesammelt ++

„Compact“-Magazin darf weiter erscheinen

Das rechtsextremistische „Compact“-Magazin darf weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kippte am Dienstag (24. Juni) das Verbot der Compact-Magazin GmbH, die das Magazin herausgibt und einen Videokanal betreibt. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Compact im Juli 2024 nach dem Vereinsgesetz verboten und dies damit begründet, dass die GmbH verfassungsfeindliche Ziele habe.

Das Gericht fand in „Compact“ zwar Texte, die sich gegen die vom Grundgesetz geschützte Menschenwürde richteten. Die verfassungswidrigen Äußerungen und Aktivitäten stufte es aber als nicht so prägend für die GmbH ein, dass sie ein Verbot rechtfertigten. Es verwies außerdem auf die Meinungs- und Pressefreiheit.

Viele Textstellen, die das Ministerium zugunsten des Verbots angeführt habe, ließen sich auch als „überspitzte, aber zulässige Kritik“ an der Migrationspolitik deuten, sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft bei der Urteilsverkündung. Auch in dem Magazin veröffentlichte Verschwörungstheorien und „geschichtsrevisionistische Betrachtungen“ etwa zur Coronapolitik oder zum Ukrainekrieg sind dem Gericht zufolge von der Pressefreiheit gedeckt und können ein Verbot nicht rechtfertigen.

Sellner-Ideen diskriminierend

Diskriminierend sind demnach insbesondere Ideen des österreichische Rechtsextremisten Martin Sellner, denen Compact „seit Jahren ohne jegliche Distanzierung einen breiten Raum“ einräume. Darin würden deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Bürger zweiter Klasse behandelt.

Das Gericht bestätigte mit dem Urteil seine Eilentscheidung vom August 2024. Damals hatte es den Vollzug des Verbots ausgesetzt, so dass „Compact“ weiter erscheinen konnte. Die GmbH stützte ihre Klage auch darauf, dass das Vereinsgesetz hier nicht anwendbar sei. Das sah das Gericht aber anders.


Mehr News:


Compact sitzt in Stößen in Sachsen-Anhalt und hat nach eigenen Angaben eine Auflage von 40.000 Exemplaren. Der Videokanal hat auf Youtube etwa 515.000 Abonnenten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte Compact Ende 2021 als gesichert rechtsextremistisch ein. (mit dpa)