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Münster: Todes-Drama auf Kirmes – Polizei fahndet jetzt nach diesem Mann

Ermittlungserfolg nach der tödlichen Messer-Attacke auf einen Vater in Münster! Mit einem Foto bitten die Ermittler die Bürger um Hilfe.

Münster
© David Poggemann/Nord-West-Media /dpa

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Nach der tödlichen Messer-Attacke auf der Münsteraner Kirmes „Send“ am Samstagabend (18. März) hat die Mordkommission einen 21-jährigen Tatverdächtigen ermittelt. Hinweise von Zeugen führten die Ermittler auf die Spur des Mannes, der seinen Wohnort in Münster hat. Am Montagabend (20. März) durchsuchten Polizeibeamte die Wohnung des dringend Tatverdächtigen. Der 21-Jährige wurde allerdings nicht angetroffen. Die Suche nach ihm läuft jetzt auf Hochtouren – es wurde ein Fahndungsfoto veröffentlicht.

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Münster: Tatverdächtiger wegen Körperverletzung polizeibekannt

Der Tatverdächtige ist polizeibekannt, wie die Behörden weiter mitteilen. „Die Auswertungen der Videosequenzen, auf denen auch der Täter zu erkennen ist, bestätigten unseren Verdacht“, erläutert Kriminalhauptkommissar Frank Schneemann, Leiter der Mordkommission. Der 21-Jährige sei bereits unter anderem wegen des Vorwurfs der Körperverletzung in Erscheinung getreten.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster erließ ein Richter am Montagabend Haftbefehl gegen den 21-Jährigen wegen des Verdachts des Mordes. Ihm wird vorgeworfen, am Samstagabend auf dem Send einen 31-jährigen Familienvater mit einem Stich ins Herz getötet zu haben. Nach nicht offiziell bestätigten Informationen soll es zwischen den beiden Männern wegen einer Nichtigkeit zu einem Disput gekommen sein. Es ging demnach darum, wer in der Warteschlange an einem Fahrgeschäft als erster an der Reihe sei.

Suche auch nach 24-jährigem Bruder

Auf weiteren Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Gericht jetzt auch der Öffentlichkeitsfahndung mit Bildern des Tatverdächtigen zugestimmt.“ Aufgrund sehr konkreter Ermittlungsansätze seien die rechtlichen Voraussetzungen für die Öffentlichkeitsfahndung zur Identifizierung des Tatverdächtigen am Wochenende zunächst nicht gegeben gewesen, erläutert Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. Denn auch bei Kapitalverbrechen wie diesem dürfen Fotos von Tatverdächtigen nur dann veröffentlicht werden, wenn die Polizei keine anderen Ermittlungsansätze hat. Und tatsächlich: „Den Ermittlern ist es dank akribischer Arbeit sehr schnell gelungen, den Tatverdächtigen zu identifizieren“, berichtet Botzenhardt.

Warum danach trotzdem noch ein Foto veröffentlicht wird, erklärt der Oberstaatsanwalt so: „Die Öffentlichkeitsfahndung dient nun der Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten. Jetzt geht es darum, ihn dingfest zu machen.“


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Im Rahmen der Fahndung sucht die Polizei auch nach dem 24-jährigen Bruder des Tatverdächtigen. „Gegen ihn wird nicht ermittelt, aber er ist ein wichtiger Zeuge des Geschehens“, macht Martin Botzenhardt deutlich. Ihm war die Polizei zuerst auf die Spur gekommen, wie Frank Schneemann, Leiter der Mordkommission, ergänzt. Einerseits habe die Polizei konkrete Hinweise auf den 24-jährigen Bruder und Begleiter des Tatverdächtigen erhalten. Andererseits hätten intensive Ermittlungen und, so Schneemann, die „akribische Untersuchung des Tatorts“ zum Ziel geführt.