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Gruppenvergewaltigungen im Ruhrgebiet: Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafen – so lange soll die Bande ins Gefängnis

Gruppenvergewaltigungen im Ruhrgebiet: Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafen – so lange soll die Bande ins Gefängnis

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Zwei der Angeklagten: Joshua E. (m.) und Enrico F. (schwarzer Pullover). Foto: Daniel Sobolewski / DER WESTEN

Essen. 

Der Prozess um die Gruppenvergewaltigungen im Ruhrgebiet geht in die finale Phase. Am Dienstagnachmittag wurden die ersten Plädoyers gehalten.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit (Antonio H. ist noch minderjährig) forderte Staatsanwältin Rebecca Henrich lange Haftstrafen für die fünf Angeklagten.

Gruppenvergewaltigungen im Ruhrgebiet: Staatsanwaltschaft fordert 5 bis 7 Jahre Haft

Henrich bezeichnete die Taten in ihrem Plädoyer als „perfide“, die Schutzlosigkeit der Opfer wäre ausgenutzt worden, als sie die Mädchen an entlegene Orte gefahren, ihnen das Handy abgenommen und sie anschließend vergewaltigt hatten.

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Joshua E., der schon am ersten Prozesstag vollumfänglich gestanden hatte und dafür sogar vorzeitig aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, soll für die Taten fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

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Für Enrico F. forderte Henrich sechs Jahre, für Dean Martin L. sechs Jahre und drei Monate Knast. Für Gianni H., der mit einem späten Geständnis noch für Wirbel sorgte, beantragte die Staatsanwältin sieben Jahre Haft.

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Gruppenvergewaltigungen im Ruhrgebiet: Antonio H. soll höchste Strafe bekommen

Die längste Freiheitsstrafe soll der jüngste der Angeklagten bekommen. Antonio H., offenbar der Kopf der brutalen Vergewaltiger-Bande, soll laut Staatsanwaltschaft für sieben Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Am Dienstag folgen noch die Plädoyers der Nebenklage, als der Anwälte der Opfer. In weiteren Prozesstagen werden die Verteidiger der Angeklagten ihre Plädoyers halten, bevor am 26. November das Urteil zu den Gruppenvergewaltigungen im Ruhrgebiet erwartet wird.