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Strafmilderung für Gruppenvergewaltiger? Gericht schmettert Antrag ab – warum er für die Anwälte von Dean Martin L. dennoch wichtig war

Strafmilderung für Gruppenvergewaltiger? Gericht schmettert Antrag ab – warum er für die Anwälte von Dean Martin L. dennoch wichtig war

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Dean Martin L. sitzt auf der Anklagebank neben seinem Verteidiger Hans Reinhardt. Foto: Daniel Sobolewski / DER WESTEN

Essen. 

Die größte Überraschung im Prozess um die Gruppenvergewaltigungen im Ruhrgebiet ereignete sich am Donnerstag bereits vor dem Beginn des Prozesstages.

Das Gericht hob den Haftbefehl gegen den geständigen Gruppenvergewaltiger Joshua E. auf, der fortan bis zum Urteil auf freiem Fuß ist. (Hier alle Infos)

Weniger überraschend kam die Zurückweisung eines Beweismittel-Antrags der Verteidiger von Dean Martin L., die am Dienstag für Aufsehen gesorgt hatte.

Gruppenvergewaltigungen im Ruhrgebiet: Antrag von Dean Martin L.s Verteidigern nicht erfolgreich

L.s Anwälte Hans Reinhardt und Gönül Üstebay wollten das Gutachten einer Sinti-Expertin der Universität Wien ins Urteil einfließen lassen. Diese Sachverständige sollte bestätigen, dass die aus der Sinti-Gemeinde stammenden Täter neben dem Urteil des Landgerichts Essen auch eine Verurteilung von Sinti-Richtern erwartet (hier mehr dazu).

In dieser Paralleljustiz werden zumeist Verstöße aus der Gemeinde der Sinti als Strafe ausgesprochen. Dies würde die Angeklagten, die den Kontakt zu Familie und fast allen Freunden verlieren würden, hart treffen.

Der vorsitzende Richter Volker Uhlenbrock schmetterte den Antrag jedoch ab. Eine Verurteilung durch eine Paralleljustiz wie Sinti-Richter sei für die Entscheidungen des Gerichts ohne Bedeutung. Verstöße aus der Sinti-Gemeinde seien zudem „allgemein vorhersehbare Folgen für die Täter“.

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• Mehr zum Prozess:

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Mit dieser Zurückweisung des Antrags hatten die Verteidiger von Dean Martin L. gerechnet. Trotzdem war er in ihren Augen wichtig, wie Reinhardt im Gespräch mit DER WESTEN erklärt.

Dean Martin L.s Verteidiger: Abgelehnter Antrag ein Eisen im Feuer

„Der zurückgewiesene Beweismittel-Antrag ist für uns ein kleines Eisen im Feuer für eine Revision“, so der Anwalt aus Marl.

Sollte das Strafmaß für Dean Martin L. die Vorstellungen seiner Verteidiger überschreiten, könnte man mit Blick auf die doppelte Bestrafung durch Landgericht und Sinti-Richter in Revision gehen.

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Im Übrigen war weiterhin die katastrophale schulische Karriere des Angeklagten Antonio H. Thema des Prozesses. Als welchen Tyrann die Lehrer der Gelsenkirchener Förderschule ihn beschrieben, kannst du hier nachlesen.