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Gruppenvergewaltigungen im Ruhrgebiet: Entlassung aus der U-Haft – unter diesen Auflagen kam Joshua E. (20) frei

Gruppenvergewaltigungen im Ruhrgebiet: Entlassung aus der U-Haft – unter diesen Auflagen kam Joshua E. (20) frei

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Zwei der Angeklagten: Joshua E. (m.) und Enrico F. (schwarzer Pullover). Foto: Daniel Sobolewski / DER WESTEN
  • Joshua E. (20) hat gestanden, mehrere Schülerinnen vergewaltigt zu haben
  • Dennoch kam das Mitglied der Gruppenvergewaltiger im Ruhrgebiet nun aus der Untersuchungshaft
  • Gerichtssprecher Johannes Hidding erklärt, warum

Essen. 

Es war ein Paukenschlag vor Beginn des 16. Prozesstages: Joshua E. (20), wegen mehreren Gruppenvergewaltigungen im Ruhrgebiet angeklagt, ist aus der Haft entlassen worden.

Seit dem 18. Januar saß E. im Gefängnis. Bereits beim Folgetermin am Donnerstag durfte E. den Gerichtssaal durch den Zuschauer-Eingang betreten – ohne Handschellen.

Gruppenvergewaltigungen im Ruhrgebiet: Joshua E. reumütig und kooperativ

Die Freilassung von „Nuri“, wie Joshua E. genannt wird, wurde vom Landgericht Essen aber keineswegs willkürlich entschieden. Sie war die Konsequenz von ehrlich gezeigter Reue und „intensiver Kooperation“, wie Landgerichtssprecher Johannes Hidding im Gespräch mit DER WESTEN.

Dazu kommen harte Auflagen für Joshua E. Neben einer Kaution von 20.000 Euro musste der geständige Gruppenvergewaltiger auch seinen Pass und Personalausweis abgeben. Darüber hinaus muss sich der 20-Jährige dreimal pro Woche bei der Polizei melden.

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• Mehr zum Prozess:

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„Der Grund für die Untersuchungshaft war bei Joshua E. die Fluchtgefahr. Das Gericht hat nun über eine lange Zeit gesehen, dass er intensiv kooperiert hat. Er gestand seine Taten ohne zu beschönigen, bot den Opfern zudem ein Schmerzensgeld an“, erklärt Hidding die Entscheidung des Gerichts, der Haftbeschwerde der Verteidiger von Joshua E. stattzugeben. „Deshalb wird die Fluchtgefahr nun als nicht hoch eingestuft.“

Joshua E. auf freiem Fuß – auch Antonio H. nicht in Untersuchungshaft

E. ist nicht der einzige Angeklagte der Gruppenvergewaltigungen im Ruhrgebiet, der nun auf freiem Fuß ist. Auch Antonio H. (17) sitzt nicht in Untersuchungshaft, da er als einziger Täter noch minderjährig ist.

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Das ist besonders kritisch, da H. von den Mitangeklagten als Haupttäter und Drahtzieher der Gruppenvergewaltigungen dargestellt wird.

Demnach nannte er sich „Big Boss“ und führte die brutale Bande an, die mehrfach Schülerinnen unter einem Vorwand in ein Auto lockte, an einen entlegenen Ort fuhr und dort zum Sex zwang.

Mehr zum 16. Prozesstag liest du hier.