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Essen: Häuser nach Bomben-Sprengung unbewohnbar – wer zahlt jetzt für die Schäden?

In Essen sind mehrere Häuser nach einer Bomben-Sprengung erheblich beschädigt worden. Wer haftet nun für die Schäden?

Essen
© Stadt Essen

Blindgänger: So funktioniert eine Bombenentschärfung.

Die kontrollierte Sprengung einer Weltkriegsbombe in Essen hat am Montagabend (24. April) üble Auswirkungen für einige Anwohner gehabt. Durch die Detonation sind zwei Häuser derart beschädigt worden, dass die Stadt Essen sie für vorerst unbewohnbar erklären musste (mehr hier).

Die Rede ist von verschobenen Wänden, Rissen an der Fassade und im Inneren der Gebäude. Rund 20 Menschen mussten nach Angaben der Stadt in Hotels untergebracht werden. Unklar ist bislang, wer für die Schäden haftet. Auf Nachfrage von DER WESTEN teilte Stadtsprecherin Silke Lenz mit, dass Anwohner und Gebäudebesitzer mit ihren Versicherungen in Kontakt treten sollten.

Essen: Wer haftet für Schäden nach Bomben-Sprengung

Die Betroffenen mögen den Vorfall bei der Gebäude- beziehungsweise Hausratversicherung melden, rät die Stadtsprecherin. Doch zahlen die Versicherungen überhaupt in solchen Fällen? Die Antwort lautet: jein. Denn eigentlich sind Schäden, die auf ein Kriegsereignis zurückgehen, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, erklärt der Gesamtverband der Versicherer (GDV). „Die Detonation einer Weltkriegsbombe ist nach Ansicht vieler Experten die Folge eines Kriegsereignisses – selbst wenn der Zweite Weltkrieg schon vor über 70 Jahre endete“, heißt es weiter.

Doch jetzt kommt die gute Nachricht. Versicherungsunternehmen sind nicht verpflichtet, sich an die Musterbedingungen des GDV zu halten. „In der Vergangenheit haben die Versicherer solche Schäden immer übernommen. Dem GDV ist kein Fall bekannt, bei dem Versicherer einen solchen Schaden nicht reguliert hätten.“ Das bestätigt auch Erwin Wingert im Gespräch mit DER WESTEN. Der Vermögensberater aus dem Ruhrgebiet betont aber auch: „Es ist eine unklare Rechtslage.“ Die offensichtliche Grauzone sorgt für Bauchschmerzen bei der Verbraucherzentrale.

Keine Garantie nach Bomben-Ereignis in Essen

Weil es keine klare Regelung gebe, seien die Betroffenen demnach auf das Wohlwollen der Versicherung angewiesen. „Verbraucher müssen Klarheit darüber haben, in welchen Fällen die Versicherung zahlt. Auf das Entgegenkommen der Versicherungsgesellschaften zu hoffen, kann keine Lösung sein. Wir fordern deshalb die Verbindlichkeit, dass die Versicherungen Schäden durch Bombenentschärfungen ersetzen“, forderte Michael Herte von der Verbraucherzentrale.


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Immerhin klar geregelt ist, welche Versicherung im Schadensfall greift. Wenn Teile des Gebäudes (Mauern, Dächer) oder fest damit verbundene Teile (Fenster) kaputtgehen, greift die Gebäudeversicherung. „Sollte eine Explosion auch innerhalb einer Wohnung Schäden am Inventar anrichten, würden diese Schäden von der Hausratversicherung übernommen“, so der GDV. Betroffenen ist zu raten, die Schäden schnellstmöglich und detailliert zu dokumentieren.