In der Nacht zum Karfreitag, dem 18. April, ereignete sich auf der A59 bei Duisburg ein tragischer Verkehrsunfall, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen. Kurz nach Mitternacht, um 0.18 Uhr, gingen bei der Feuerwehr Duisburg mehrere Notrufe ein.
Ein Audi hat sich überschlagen, woraufhin ein weiteres Fahrzeug – ein Seat – in das verunglückte Auto hineingefahren ist (>>> wir berichteten). Jetzt sind weitere Details bekannt.
Audi-Fahrer rast auf A59 bei Duisburg zwei Menschen tot
Nach der Erstmeldung informierte die Polizei Düsseldorf einige Tage später, dass die Staatsanwaltschaft Duisburg Haftbefehl gegen den 33-jährigen Audi-Fahrer erlassen hat, der den Unfall verursacht haben soll. Ihm wurde unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen.
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Während der weiteren Ermittlungen kam die Staatsanwaltschaft nach Angaben der „Bild“ jedoch zu dem Ergebnis, dass es sich nicht nur um Fahrlässigkeit handelt. Ihrer Ansicht nach nimmt jemand, der rücksichtslos rast, den Tod anderer Menschen bewusst in Kauf. Der Audi-Fahrer soll auf der A59 bei Duisburg 230 km/h anstelle der erlaubten 100 km/h gefahren sein.
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Prozess startet voraussichtlich im Oktober
Philipp Hein, Sprecher am Landgericht Duisburg, erklärte gegenüber „Bild“: „Laut der Anklage soll der Beschuldigte aus niederen Beweggründen gehandelt haben, weil der Fahrspaß und das Fortkommen im Vordergrund gestanden haben sollen. Außerdem auch heimtückisch, weil die getöteten Verkehrsteilnehmer völlig arglos waren.“
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Der Prozess soll voraussichtlich im Oktober starten. Dann wird sich der Raser wegen zweifachen Mordes vor Gericht verantworten müssen.