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Oberhausen: Vater sucht vermissten Sohn (14) – du ahnst nicht, wo die Polizei den Teenager findet

Ein Vater aus Oberhausen meldet seinen Sohn als vermisst – am Rosenmontag findet die Polizei ihn in Köln beim Alkohol klauen!

Oberhausen
Ein Vater aus Oberhausen vermisst seinen Sohn (Symbolbild). Foto: IMAGO / Eibner

Dort wo Karneval gefeiert wird, fließt häufig auch jede Menge Alkohol. Auch die Kriminalität unter den Besuchern der Rosenmontagsumzüge und Großveranstaltungen in Festzelten ist nicht gerade klein. Immer wieder ist die Rede von Gewalt, Sexualdelikten und Diebstahl. Auch ein Jugendlicher aus Oberhausen hatte am Rosenmontag so seine Probleme mit der Ehrlichkeit.

Auch wenn der Junge aus Oberhausen bei einer Straftat erwischt wurde, dürfte sein Vater froh gewesen sein. Er hatte seinen Sohn bereits scchmerzlich vermisst und sich große Sorgen gemacht, doch den jungen Mann mit den Langfingern schien das nicht besonders zu interessieren.

Oberhausen: 14-Jähriger stiehlt Alkohol

Am Sonntag (19. Februar) meldete ein Vater aus Oberhausen seinen Sohn als vermisst. Dieser war schon seit geraumer Zeit verschwunden und nicht erreichbar. Offensichtlich hatte sich der 14-Jährige aber wohl auf den Weg nach Köln gemacht. Am nächsten Tag sollte dort einer der größten Rosenmontagsumzüge in NRW stattfinden. Dass dies sein Ziel sein sollte, wussten seine Eltern allerdings nicht.

Doch weit kam der Junge am Montag (20. Februar) nicht. Am Morgen gegen 7.30 Uhr alarmierte ein der Ladendetektiv einer Supermarktkette die Polizei. Kurz darauf nahmen Beamte der Bundespolizei den Jungen am Kölner Hauptbahnhof in Gewahrsam. Dort hatte der Minderjährige zwei Dosen „Whisky-Cola“ mitgehen lassen und sei geflohen. Außerdem fand die Polizei unerlaubte Betäubungsmittel in seinen Taschen.


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Im polizeilichen Fahndungssystem ermittelten die Beamten, dass der Minderjährige aus Oberhausen als vermisst gemeldet war. Sie nahmen den Jungen in Gewahrsam und informierten seinen Vater. Die Bundespolizisten fanden bei der Durchsuchung eine kleine Menge Marihuana (ca. 0,4g) auf. Sie stellten das Marihuana sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen „Unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln“ ein.

In Absprache mit seinem Erziehungsberechtigten, durfte der Junge Dieb eigenständig die Heimreise antreten.