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Gevelsberg/NRW: Kollegen im Kugelhagel zurückgelassen! Polizistin verteidigt sich unter Tränen – „Bitte nicht in den Hinterkopf“

Gevelsberg/NRW: Kollegen im Kugelhagel zurückgelassen! Polizistin verteidigt sich unter Tränen – „Bitte nicht in den Hinterkopf“

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Gevelsberg/NRW: Kollegen im Kugelhagel zurückgelassen! Polizistin verteidigt sich unter Tränen – „Bitte nicht in den Hinterkopf“

Gevelsberg/NRW: Kollegen im Kugelhagel zurückgelassen! Polizistin verteidigt sich unter Tränen – „Bitte nicht in den Hinterkopf“

Mord oder Totschlag? Das ist der juristische Unterschied

Gevelsberg. 

Es ist ein Zeichen der Reue: Nadine A.’s (32.) Kopf zeigt nach unten. Die Polizistin erscheint am Dienstag komplett in schwarz gekleidet vor Gericht – wie bei einer Beerdigung. Sie wird in der Verhandlung von der Hölle sprechen, von einem Hinterhalt und ihrer Todesangst.

Nadine A. ist eine der beiden Polizistinnen, die am 6. Mai 2020 vor einer Schießerei in der NRW-Kleinstadt Gevelsberg floh und dabei einen getroffenen Kollegen zurückließ. Als die 32-Jährige ihre Erinnerung an den Kugelhagel von Gevelsberg teilt, schießen ihr die Tränen in die Augen.

Gevelsberg/NRW: „Wir haben mit allem gerechnet, nur nicht damit“

Es geschah in Sekundenbruchteilen. „Wir haben mit allem gerechnet, nur nicht damit“, erinnert sich Nadine A. an die Nacht in Gevelsberg. Durch Zufall kam sie mit ihrer Kollegin Patricia B. (37) an der Kontrollstelle zweier Kollegen an der Mühlenstraße vorbei.

Sie nahm eine winkende Handbewegung des Polizisten Tobias D. (30) wahr, fuhr langsamer. Plötzlich sah sie im Rückspiegel, wie ein Mann sich gegen die Beamten wehrte. Sie bremse abrupt, rief zu ihrer Kollegin: „Raus, raus, Widerstand!“

„Dann brach die Hölle über uns ein. Ein Schuss nach dem anderen“, sagt die 32-Jährige und berichtet von einem gefährlichen Gedanken.

Schießerei in Gevelsberg (NRW): „Ich bin direkt von einem Hinterhalt ausgegangen“

„Ich bin direkt von einem Hinterhalt ausgegangen“, so die Polizistin, die die Örtlichkeit neben der Gevelsberger Kartbahn dafür als „bestens geeignet“ einschätzte.

Dass es sich nur um einen Schützen handelte, das konnte sie zu diesem Zeitpunkt nicht wissen. Sie hörten nur die Schüsse. Viele davon. Innerhalb von 21 Sekunden hagelte es 21 Kugeln. „Wir waren komplett ungeschützt“, sagt die Angeklagte. Dazu hatten beide Polizistinnen in der Hektik ihr Funkgerät im Auto liegen gelassen, konnten ihre Handys nicht finden.

In diesem Moment stockt Nadine A.. Sie muss sich die Tränen aus dem Gesicht wischen. Die Bilder dieser Nacht in Gevelsberg, ihre Todesangst, alles ist offenbar in diesem Moment wieder da.

Gevelsberg/NRW: Polizistin verteidigt sich nach Flucht vor Schießerei: „Bitte nicht in den Hinterkopf“

Ohne Möglichkeit zu kommunizieren und in der Angst von mehreren Seiten aus beschossen werden zu können, entschieden sich die Polizistinnen zur Flucht. „Um Verstärkung zu rufen“, beteuert die Beamtin.

Sie rannten die Mühlenstraße entlang, ließen dabei den angeschossenen Kollegen Tobias D. auf dem Boden liegend zurück. Welche Botschaft der Beamte an seine Kolleginnen im Prozess äußerte, liest du hier >>>

„Ich hatte jeden Augenblick damit gerechnet, selbst getroffen zu werden und nur gehofft: ‚Bitte nicht in den Hinterkopf’“, sagt Nadine A.. Sie stoppten schließlich eine Altenpflegerin, die in diesem Moment in die Mühlenstraße einbog und baten sie darum, einsteigen zu können.

Polizistinnen kehren zum Tatort in Gevelsberg (NRW) zurück

Die 32-Jährige ließ sich das Handy der Pflegerin geben, verständigte die Leitstelle. Dabei fuhren sie gemeinsam weg vom Tatort. Die Kollegen auf der Wache überzeugten sie schließlich davon, zurückzukehren.

Zu dem Zeitpunkt war der Schütze schon geflohen, sollte später vom SEK geschnappt werden.

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Polizistinnen nach Schießerei in Gevelsberg (NRW) verurteilt

Nadine A. und Patricia B. standen noch immer unter Schock, als ihr Dienstgruppenführer sie schließlich in den Feierabend entließ.

Keiner der befragten Polizisten teilt am Dienstag vor Gericht die Einschätzung der Staatsanwaltschaft des Versuchs der schweren Körperverletzung im Amt durch Unterlassung.

Doch das Amtsgericht Schwelm sieht das anders und verurteilt Nadine A. und ihre Kollegin zu einer Beährungsstrafe. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfen beide nie wieder als Polizistinnen arbeiten und verlieren ihren Beamtenstatus. Wie das Gericht das Urteil begründet, liest du hier >>>

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