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Bahn in NRW: Es ist offiziell! Das passiert mit der Corona-Maskenpflicht

Bahn in NRW: Es ist offiziell! Das passiert mit der Corona-Maskenpflicht

Bahn in NRW

Bahn in NRW: Es ist offiziell! Das passiert mit der Corona-Maskenpflicht

Bahn in NRW: Es ist offiziell! Das passiert mit der Corona-Maskenpflicht

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Du befürchtest, dich mit dem Coronavirus infiziert zu haben? Dann musst du das jetzt tun.

Fast nirgendwo in NRW ist es noch notwendig eine Maske tragen – außer in Bus und Bahn.

Seit dem 29. Juni greift die neue Coronaschutzverordnung. Ob nun auch die Maskenpflicht in der Bahn in NRW bestehen bleibt?

Bahn in NRW: Maskenpflicht wird ausgedehnt

Fast nirgendwo gilt mehr die Maskenpflicht, doch auf engen Raum so wie es in Bus und Bahn der Fall ist, muss der Mund-Nasen-Schutz weiter getragen werden. Und das soll auch weiterhin so bleiben. Laut der neuen Coronaschutzverordnung, die am Mittwochabend veröffentlicht wurde, ist die Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) bis zunächst zum 28. Juli verlängert worden.

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Wer in den letzten Wochen bei Temperaturen um die 30 Gard unterwegs war, ist vor allem in den nicht klimatisierten Zügen unter der Maske mächtig ins Schwitzen gekommen. Dazu kommt, dass es derzeit aufgrund des 9-Euro-Tickets in den Bahnen kuschelig voll ist.

Der Andrang ist stark gestiegen und wird es bis Ablauf des vergünstigten Fahrscheins Ende August wohl auch noch bleiben. Der perfekte Ort also für das Corona-Virus, um sich zu verbreiten. Das einzige Hilfsmittel bleibt da wohl die Maske. Eine FFP2-Maske gilt zwar als sicherer und wird daher empfohlen, ist jedoch keine Pflicht.

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Maskenpflicht bleibt – DAS ändert sich jedoch

Die Maskenpflicht bleibt demnach auch weiter in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bestehen. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen auch weiterhin von Besuchern nur mit einem negativen Test betreten werden. Dort ist er immerhin noch kostenlos.

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Denn wie vom Land NRW angekündigt, gibt es ab dem 1. Juli nicht mehr für alle kostenlose „Bürgertests“. Ein Anrecht auf einen kostenlosen Test haben demnach noch Kinder unter fünf Jahren, Schwangere, Haushaltsangehörige von Infizierten, Menschen, die sich freitesten wollen und eben Krankenhaus-Besucher. (cg)