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A57 in NRW: Auto verunglückt ++ Hund schleudert durch Fenster und stirbt ++ Fahrer unter schwerem Verdacht

Bei einem Unfall auf der A57 in NRW ist ein Hund gestorben. Sein Herrchen erlitt schwere Verletzungen – und steht unter schwerem Verdacht.

A57 NRW
© IMAGO / MedienServiceMüller

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Schlimme Szenen auf der A57 in NRW am späten Donnerstagabend (16. Februar). Gegen 22.15 Uhr verunglückte ein Mann (26) aus Ibbenbüren mit seinem VW im Bereich der Autobahnausfahrt Neuss-Zentrum. Der 26-Jährige raste mit seinem Wagen mit voller Geschwindigkeit gegen eine Schutzplanke.

Durch die Wucht des Aufpralls wurde sein Hund aus dem Fahrzeug geschleudert. Für den Rottweiler sollte jede Hilfe zu spät kommen. Sein Herrchen erlitt bei dem Unfall auf der A57 in NRW schwere Verletzungen und landete im Krankenhaus.

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A57 in NRW: Feuerwehr entdeckt schwer verletzten Hund

Wie es zu dem Unglück kommen konnte, ist bislang unklar. Nach bisherigen Ermittlungen der Autobahnpolizei Düsseldorf war der Wagen an der Autobahn-Ausfahrt einfach geradeaus gefahren, statt nach rechts abzubiegen. Offenbar ungebremst krachte der VW schließlich gegen die Schutzplanke.

Der Wagen verkeilte sich so unglücklich unter der Leitplanke, dass der Fahrer von der Feuerwehr aus dem Wrack befreit werden musste. Danach kam der 26-Jährige mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus. Seinen Hund erwischte es noch schlimmer. Die Feuerwehr entdeckte den Vierbeiner außerhalb des Fahrzeuges und brachten ihn sofort in einer Tierklinik. Dort erlag das Tier seinen schweren Verletzungen.

Unfall-Fahrer von A57 in NRW unter schwerem Verdacht

Bei der Aufnahme des Unglücks und der Sicherung aller Unfallspuren geriet der junge Autofahrer unter schweren Verdacht. So entdeckten die Beamten Hinweise auf einen möglichen Drogenkonsum. Dem Unfallopfer wurde deshalb noch im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen.


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Sollte sich der Verdacht erhärten, droht dem Ibbenbürener ein Verfahren wegen einer Drogenfahrt mit Gefährdung des Straßenverkehrs. Bei einer Verurteilung müsste der Mann nach § 315c des Strafgesetzbuchs mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Die Ermittlungen der Polizei dauern an.