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Brutale Tötung von Esra C. (†26): Warum Samir B. eine besonders hohe Strafe erwarten könnte

Brutale Tötung von Esra C. (†26): Warum Samir B. eine besonders hohe Strafe erwarten könnte

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Samir B. (l.) ist angeklagt, seine Verlobte Esra C. brutal mit einem Beil und einem Messer getötet zu haben. Foto: Volker Hartmann/FUNKE Foto Services  
  • Samir B. (35) ist angeklagt, seine Verlobte Esra C. (†26) brutal getötet zu haben
  • Sollte er verurteilt werden, erwartet ihn wohl eine besonders hohe Strafe
  • Während des Prozesses tat er wenig, um sein Strafmaß zu mildern

Essen. 

Gerne hätte der Vorsitzende Richter Jörg Schmitt den Totschlagprozess gegen Samir B. (35) am Donnerstag mit einem Urteil zum Ende gebracht. So lautete auch der Fahrplan für den vermeintlich letzten Tag im Prozess um die Tötung der jungen Mutter Esra C. (†26). Doch es kam anders.

Durch zahlreiche Besprechungspausen und Anträge seitens der Verteidigung wurde zunächst bis in die Abendstunden verhandelt, bis die Plädoyers nun doch auf den 14. Mai geschoben wurden. Dann soll auch das Urteil gegen Samir B. fallen – diesmal aber wirklich.

Völlig ergebnislos war der vorletzte Prozesstag aber nicht. Im Gegenteil: Das Gutachten der Sachverständigen hatte sehr wohl ein Ergebnis:

Samir B. ist voll schuldfähig!

Weder im zeitweise übermäßigen Konsum von Drogen noch in der narzisstischen und aggressiven Psyche des Angeklagten fand die Sachverständige einen strafmildernden Grund. Auch eine Unterbringung in einer Erziehungsanstalt kommt aller Wahrscheinlichkeit nach nicht in Frage.

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Weil B. mehrfach vorbestraft und nicht geständig ist, sondern die Tat leugnet und während des Prozesses mehrfach ein renitentes Verhalten an den Tag legte, ist im Fall einer Verurteilung ein hohes Strafmaß zu erwarten.

Auch, dass er nach der vermeintlichen Tat mit Freunden in der Disco Feiern ging, würde sich im Urteil negativ niederschlagen. Gleiches gilt für seine Flucht nach Barcelona, statt sich den Behörden zu stellen, die nach ihm fahndeten.

+++ Eklat bei Prozess gegen Samir B. – Richter: „Das wird sich das Gericht nicht bieten lassen!“ +++

Bis zu 15 Jahre Gefängnis sind für einen Totschlag vorgesehen, in besonders schweren Fällen sogar lebenslange Haft.

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