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Brutale Gruppenvergewaltigungen: Schon erstes Opfer nannte Dean Martin L. als Täter – warum wurde erst Wochen später Haftbefehl erlassen?

Brutale Gruppenvergewaltigungen: Schon erstes Opfer nannte Dean Martin L. als Täter – warum wurde erst Wochen später Haftbefehl erlassen?

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Oberstaatsanwältin Anette Milk (r.) erklärt, warum es Wochen dauerte, einen Haftbefehl gegen Dean Martin L. (l.) zu erwirken. Foto: Stefan Arend, Polizei Essen, Montage: DER WESTEN
  • Eine Bande ist wegen siebenfacher Vergewaltigung von Teenager-Mädchen angeklagt
  • Dean Martin L. soll einer der Täter sein – und Lockvogel der brutalen Bande
  • Seinen Namen nannte bereits das erste Opfer, einen Haftbefehl gab es aber erst knapp einen Monat später
  • Oberstaatsanwältin Anette Milk erklärt warum

Essen. 

Er wurde zum Gesicht der Gruppenvergewaltigungen in Essen und Gelsenkirchen: Dean Martin L. (18) war bereits auf der Flucht, als die Behörden mit den schockierenden Details der brutalen Vergewaltiger-Bande an die Öffentlichkeit gingen.

Mit einem Foto wurde nach ihm gefahndet, bis er sich durch den immensen Druck der Fahndung stellte. Doch warum dauerte es fast vier Wochen, bis überhaupt ein Haftbefehl gegen L. erwirkt wurde?

Schon das erste Opfer nannte Dean Martin L. als Lockvogel und Mittäter

Bereits das erste Opfer (16) der Vergewaltiger-Bande hatte Dean Martin L. als Mittäter benannt, als es die Tat bei der Polizei zur Anzeige brachte.

Der Aussage des Opfers zufolge war L. es, der das Mädchen angeschrieben, in die Falle gelockt und gemeinsam mit drei Komplizen vergewaltigt hatte. Das war am 29. Dezember 2017.

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Doch erst am 26. Januar 2018 wurde ein Haftbefehl gegen L. erwirkt.

Gegenüber DER WESTEN erklärt Oberstaatsanwältin Anette Milk: „Aufgrund der ersten Angaben der Geschädigten vom 29.12.2017 konnte ein dringender Tatverdacht gegen L. nicht begründet werden, deshalb ist ein Antrag auf Untersuchungshaft zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt worden.“

Die Chronik der darauf folgenden Ereignisse:

  • 4. Januar: Die Staatsanwaltschaft ordnet die Nachvernehmung des Opfers an und beantragt einen Durchsuchungsbeschluss für L.s Wohnung. Doch das Amtsgericht lehnt ihn ab – ebenfalls mangels dringenden Tatverdachts.
  • 5. Januar: Die Nachvernehmung des Opfers erreicht die Staatsanwaltschaft. Der wird klar: L. spielt bei der Vergewaltigung eine größere Rolle, als zunächst angenommen.
  • 8. Januar: Die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde gegen die Ablehnung des Durchsuchungsbeschlusses ein – mit Erfolg. Einen Haftbefehl hätte die neue Tatsachengrundlage laut Milk jedoch noch immer nicht gerechtfertigt.
  • 9. Januar: Die Beamten gehen zur Wohnung. Doch sie stellen fest: An dieser Adresse wohnt Familie L. schon lange nicht mehr. Der Durchsuchungsbeschluss ist hinfällig.
  • 17. Januar: Das zweite Opfer der Bande zeigt die Vergewaltigung an, bereits Stunden später gibt es eine erste Festnahme. Bei der Auswertung dessen Mobiltelefons finden die Ermittler die widerlichen Chatverläufe der Bande. Die machen L. dringend tatverdächtig.
  • 26. Januar: Ein Haftbefehl gegen L. wird erwirkt. Doch er ist flüchtig. Inzwischen wurden offenbar jedoch zwei weitere Mädchen vergewaltigt – auch von Dean Martin L.
  • 14. Februar: Polizei und Staatsanwaltschaft gehen mit den Gruppenvergewaltigungen an die Öffentlichkeit. Bei einer Pressekonferenz wird die Öffentlichkeitsfahndung von L. bekannt gegeben.

Warum teils tagelange Abstände zwischen den Maßnahmen der Staatsanwaltschaft liegen, ist Inhalt einer weiteren Anfrage von DER WESTEN.

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