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Essen: Polizei warnt vor gefährlicher Aktion im Sommer – es droht Lebensgefahr

Essen: Polizei warnt vor gefährlicher Aktion im Sommer – es droht Lebensgefahr

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Essen: Polizei warnt vor gefährlicher Aktion im Sommer – es droht Lebensgefahr

Essen: Polizei warnt vor gefährlicher Aktion im Sommer – es droht Lebensgefahr

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Der Sommer verleiten regelrecht dazu, sich – wo man nur kann – Abkühlung zu verschaffen. Doch die Polizei Essen hat jetzt eine wichtige Warnung für alle, die den besonderen Nervenkitzel suchen.

Denn eine Aktion, die sich besonders junge Menschen während der heißen Zeit in Essen leisten, kann mitunter lebensgefährlich enden.

Essen: Warnung vor Nervenkitzel – es droht Lebensgefahr

Immer wieder kommt es in Essen dazu, dass Menschen von Bahnbrücken in Kanäle und Flüsse hüpfen. Als Alternative zum Freibad wagen viele in Dahlhausen oder Kettwig den gefährlichen Sprung in den Rhein-Herne-Kanal oder die Ruhr, heißt es.

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Das ist die Stadt Essen:

  • geht auf das vor 850 gegründete Frauenstift Essen zurück
  • 582.760 Einwohner, neun Stadtbezirke und 50 Stadtteile, viertgrößte Stadt in NRW
  • seit 1958 Sitz des neugegründeten Bistums Essen
  • Wahrzeichen unter anderen: Zeche Zollverein, Villa Hügel, Grugapark Essen
  • war 2010 Kulturhauptstadt Europas und 2017 Grüne Hauptstadt Europas
  • Oberbürgermeister ist Thomas Kufen (CDU)

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Doch die Polizei warnt jetzt davor, dass das unter Umständen ein böses Ende nehmen kann. Bereits vor dem Absprung gehe eine große Gefahr von fahrenden Zügen aus.

Essen: Nervenkitzel könnte dir teuer zu stehen kommen

Da gerade moderne Züge sehr leise fahren würden, könne man sie leicht überhören. Auch ein missglückter Sprung kann wegen Gegenständen im Wasser, die leicht übersehen werden können, tödlich enden.

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Doch auch, wenn nichts schiefgeht, kann der unerlaubte Nervenkitzel böse enden. Denn das unerlaubte Betreten der Bahnbrücken kann bis zu 900 Euro Strafe kosten.

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Sollte es wegen deinem kleinen Schwimmausflug zu einer Vollbremsung bei einem Zug kommen, droht sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren.