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Kurz vor Ferienstart: Bundespolizei-Kontrollen von Schulschwänzern auch an NRW-Flughäfen?

Kurz vor Ferienstart: Bundespolizei-Kontrollen von Schulschwänzern auch an NRW-Flughäfen?

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Ein 21-jähriger Mann aus Hamm ging am Samstag Bundepolizisten mit roher Gewalt an, als sie ihn nach einer Fahrt mit dem ICE ohne Fahrkarte durchsuchen wollten. Foto: imago/ ZUMA Press (Symbolbild)

Dortmund. 

Der Aufschrei war groß. Kurz vor den Pfingstferien kontrollierten Bundespolizisten Familien am schwäbischen Allgäu-Airport (nahe Memmingen). Mehrere Schulschwänzer wurden entlarvt. Anzeigen wurden erstattet, Bußgelder verhängt.

Sofort entbrannte die Diskussion: „Haben die Polizisten nichts besseres zu tun?“, „Dafür werden also die Steuergelder verschwendet?“.

Jetzt stehen die Sommerferien in NRW an und die Diskussion entbrennt schon wieder.

Kontrolliert die Bundespolizei Schulschwänzer am Flughafen?

Wir haben bei der Bundespolizei nachgefragt. Wird auch in Nordrhein-Westfalen polizeilich gegen die Schulschwänzer vorgegangen?

Volker Stall ist Sprecher der Bundespolizei in Dortmund, die auch für den Dortmunder Airport zuständig ist: „Wir werden nicht kontrollieren. das ist Aufgabe der zuständigen Bezirksregierung. Wir haben auch nicht die Kapazitäten, um dies zu leisten.“

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Ebenso wird auch am Airport Düsseldorf verfahren. Bundespolizei-Sprecher Jörg Bittner: „Das gehört nicht zu unseren polizeilichen Aufgaben. Das haben wir auch noch nie gemacht. Was wir zeitweise kontrollieren – und auch nur dann, wenn ein berechtigter Verdacht vorliegt – ist, ob eine Berechtigung vorliegt, mit dem Kind in den Urlaub zu fahren.

Zuständig ist die Bezirksregierung

Zuständig für die Schulschwänzer-Kontrolle ist also die Bezirksregierung in Arnsberg. Auch die kontrolliere nicht an den Flughäfen, so Sprecher Christoph Söbbeler.

„Unser Instrument sind die Bußgeldverfahren“, so Söbbeler. „Die Schulen sind seit Jahren darauf gebrieft, das Schulbesuchs- und Entschuldigungsverhalten zu kontrollieren. Wir haben eine Schulpflicht. Das Wort sagt schon alles, das ist auch nicht verhandelbar.“

Die Bußgelder liegen in NRW übrigens pro Tag und Kind bei 80 Euro. Fehlt das Kind länger als eine Woche, kostet das schon 1.000 Euro.