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Dortmund: Familie ohne Corona-Impfung darf Wohnung nicht besichtigen – ist das überhaupt legal?

Dortmund: Familie ohne Corona-Impfung darf Wohnung nicht besichtigen – ist das überhaupt legal?

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Dortmund: Beate Biermann sind auf der Suche nach einer Wohnung und kriegen eine Absage, weil sie nicht geimpft sind. Foto: privat

Eine Familie aus Dortmund hatte bereits gehofft, endlich hre Traumwohnung gefunden zu haben. Da bekommen sie plötzlich eine Absage – aus ungewöhnlichem Grund.

Weil Beate Biermann und ihr Lebenspartner Sascha aus Dortmund noch nicht geimpft sind, verweigert ein Vermieter ihnen die Wohnungsbesichtigung. DER WESTEN hat mit beiden Seiten gesprochen.

Dortmund: Termin zur Wohnungsbesichtigung platzt, weil das Paar ungeimpft ist

„Wir sind schon seit Monaten auf der Suche nach einer Wohnung in Dortmund und dachten, wir hätten endlich was gefunden, das passt“, berichtet Beate Biermann gegenüber DER WESTEN.

Die Wohnung in Witten: vier Zimmer, etwa 100 Quadratmeter, die Warmmiete unter 1000 Euro und im Erdgeschoss gelegen. Das Ganze schien wie auf die Familie zugeschnitten zu sein.

Ein erstes Telefonat mit dem Vermieter sei auch positiv verlaufen. In einem zweiten Gespräch hatte man sich sogar schon auf einen Besichtigungstermin geeinigt, als der Vermieter auf einmal in einem Nebensatz geäußert habe: „Ich gehe davon aus, dass Sie geimpft sind“, kippte die Stimmung jedoch.

Die zweifache Mutter verneinte die Frage und ahnte nicht, welche Reaktion das hervorrufen würde. Nachdem sie sich gerechtfertigt und erklärt habe, dass sie ihre kleine Tochter (1) stillen würde und lieber noch ein paar Studienergebnisse abwarte, bevor sie sich impfen lasse, habe der Vermieter mit wenig Verständnis reagiert.

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Für den Eigentumsbesitzer war das kein Argument. Damit sei das Gespräch für beide Parteien beendet und der Besichtigungstermin geplatzt.

Vermieter wehrt sich: „Es ist mein gutes Recht“

Der Vermieter, der lieber anonym bleiben möchte, vertritt die klare Meinung: „Es ist mein gutes Recht, Leute nicht in die Wohnung zu lassen, wenn sie nicht geimpft sind.“

Der Streit zieht sich wohl noch etwas in die Länge, denn Beate Biermann hat angekündigt, dass sie rechtliche Schritte gegen den Eigentümer einleiten wolle.

Welche Chancen hat Beate Biermann? André Juffern vom Deutschen Mieterbund NRW meint dazu: „Private Eigentümer dürfen sich das Recht herausnehmen und jemanden vom Besichtigungstermin ausschließen – aus welchen Gründen auch immer. Wenn er sagt, dass er nur an geimpfte Personen vermieten möchte, dann kann er das tun.“

Beate Biermann hätte jedoch die Möglichkeit gehabt, bei einer solch privaten Frage die Aussage zu verweigern. Ob ihr die Verweigerung der Aussage in diesem Fall geholfen hätte, sei dahingestellt.

Auch ein Schnelltest sei für den Vermieter keine Alternative gewesen, da zu dem Zeitpunkt in der Wohnung noch ein älteres Ehepaar mit ihren beiden Kindern gelebt hätte. Somit habe er sich in der Pflicht gesehen, sie nicht dem Risiko einer Infektion auszusetzen. Immerhin gebe es ein kostenloses Impfangebot, das jedem zur Verfügung stehe.