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Marcel-Heße-Prozess: Warum Heße beim Verlesen seines „Manifests“ kurz aufschreckte

Marcel-Heße-Prozess: Warum Heße beim Verlesen seines „Manifests“ kurz aufschreckte

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Marcel Heße verfasste eine Art „Manifest“ auf der Internetseite „4chan“. Foto: DER WESTEN/ Matthias Biesel
  • Marcel-Heße-Prozess am Bochumer Landgericht
  • Ein Sprachgutachter liefert eine detaillierte Übersetzung von Heßes „Manifest“
  • Die Übersetzung zeigt: Der Doppelmörder hegte vor dem Doppelmord konkrete Mordgelüste

Bochum. 

Beinahe unbemerkt schreckt Marcel Heße hoch. Der schmächtige Junge, der sonst bewegungslos auf seinem Stuhl sitzt und seinen Blick stur nach unten senkt, richtet sich auf. Er greift sich die mehrseitige Schrift, die vor seinem Anwalt Michael Emde liegt.

Gerade verliest ein Sprachgutachter Teile der Übersetzung von Heßes auf Englisch verfasstem „Manifests“. Ihn stört offenbar, dass Übersetzer Friday A. eine Passage fehlerhaft übersetzt hat.

Die zwei Auszüge Heßes Schrift, die er vor den Morden an Jaden und Christopher W. auf dem Portal „4chan“ veröffentlichte, drehen sich um ausgedachte Morde. Heße lässt seiner Phantasie freien Lauf. Dennoch weisen seine niedergeschrieben Gedanken erschreckende Parallelen zu seinen späteren Taten auf.

„Manifest“ ist ungeordnet und schwer zu verstehen

In den Auszügen der Schrift verwendet Heße immer wieder Fachwörter. Mal kommen Eigennamen aus Videospielen vor, dann nutzt er japanische Wörter aus der Welt des Anime.

„Ich weiß, dass das hier kein GTA ist“, ein Verweis auf die Computerspielserie „Grand Theft Auto“ erklärt Übersetzer Friday A.. Bei dem Spiel geht es unter anderem um gewalttätigen Autodiebstahl.

Nicht nur der Übersetzer hat einige Schwierigkeiten, Heßes Niederschrift sinngemäß wiederzugeben. Auch Richter Stefan Culemann und die Staatsanwaltschaft müssen immer wieder nachfragen.

Insgesamt wirken Heßes Worte wenig geordnet, einzelne Sätze ergeben überhaupt keinen Sinn.

„Eigentlich handelt es sich bei diesem ‚Manifest‘ um einzelne Texte, die Herr Heße zu unterschiedlichen Zeitpunkten verfasst hat“, erklärt sein Anwalt Michael Emde nach dem Prozesstag am Landgericht Bochum.

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Heße setzt seine Gewaltphantasien später in die Tat um

Besonders auffällig ist, dass der Doppelmörder von Herne schon lange vor seiner Tat konkrete Gedanken hegte, wie er seine Opfer töten möchte. Eine „Leichenanzahl von fünf“ Personen stelle er sich vor.

Noch konkreter wird er an einer anderen Stelle: „Dieses Zimmer stinkt erbärmlich (…) das Kind, das ich umgebracht habe heißt Jorden, den Namen des Mädchens werde ich nicht verraten.“

Die Parallelen zwischen den Namen des ersten Opfers „Jaden“ und „Jorden“ sind frappierend. Auch schreibt Heße von einem zweiten Opfer: „Ich habe mir dabei die Hand verletzt, das 120-Kilo-Biest umzubringen.“

„Ich habe die Daten aus ihm heraus gefoltert, habe Zugang zur Bank (..)“, übersetzt der Friday A.. Ähnlich ging Heße bei seinem zweiten Opfer Christopher W. vor. Er malträtierte den 22-Jährigen, um an die Daten für sein Handy zu kommen.

Diesen Teil des „Manifestes“ beendet Heße mit dem Satz: „Ich bin stolz darauf, ein „Meme“ zu sein.“ Ein „Meme“ bezeichnet ein Internetphänomen, das in kurzer Zeit im Internet verbreitet. Ein Satz, der längst Realität geworden ist.