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NRW: Verdi-Streik legt ÖPNV lahm – müssen Schüler trotzdem zur Schule?

Am Freitag geht gar nichts mehr im öffentlichen Nahverkehr in NRW. Der Streik trifft auch viele Schüler. Was Eltern jetzt wissen müssen.

NRW Streik
© IMAGO/Jürgen Held

Streiks, Tarifverhandlungen, Schlichtung & Co. – so funktionieren Tarifverträge

Ein Tarifvertrag wird zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geschlossen. Durch ihn muss nicht jeder Arbeitnehmer einen eigenen Arbeitsvertrag mit seinem Arbeitgeber verhandeln. In den Tarifverträgen werden unter anderem Gehalt, Arbeitszeiten und Urlaubstage festgelegt.

Wenn es nach der Gewerkschaft Verdi geht, dann rollt am Freitag (2. Februar) in NRW kein Bus, keine Straßenbahn, keine U-Bahn. 24 Stunden lang soll der Öffentliche Personen-Nahverkehr (ÖPNV) komplett zum Erliegen kommen.

Nicht nur für zahlreiche Berufspendler ist das eine Hiobsbotschaft, weil viele nun nicht wissen, wie sie zur Arbeit kommen wollen. Auch die Eltern von Schülern geraten in die Bredouille. Wie kommen die Kinder und Jugendlichen zum Unterricht und wieder nach Hause, wenn Busse und Bahnen in NRW nicht fahren? Dürfen sie wegen des Streiks zu Hause bleiben?

NRW: Schulpflicht gilt trotz Streiks im ÖPNV

Verdi ruft für Freitag in ganz NRW zu Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr auf. Mehr als 30 Verkehrsbetriebe sind betroffen (>>> hier eine Übersicht der bestreikten Betriebe im Ruhrgebiet). Neben Pendlern sind unter anderem auch Schüler von den Warnstreiks betroffen, die üblicherweise öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Das NRW-Schulministerium verweist allerdings darauf, dass trotz des Warnstreiks die Schulpflicht weiter gilt. Eltern müssten demnach dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder zur Schule kommen.

+++ Bahnstreik in Deutschland: Jetzt trifft es fast alle – hier kommen Pendler ins Schwitzen +++

Doch es gibt Ausnahmen. Vor allem dann, wenn Schulwege sehr weit sind und von Kindern und Jugendlichen nicht ohne ÖPNV zurückgelegt werden können – zum Beispiel im ländlichen Raum. Grundsätzlich müssen sich Eltern aber auch dann erst einmal darum bemühen, dass der Nachwuchs anderweitig zur Schule kommt.

ADAC warnt vor Stau und empfiehlt Alternativen

Eltern können zwar im Einzelfall selbst entscheiden, ob der Weg zur Schule für ihr Kind zumutbar ist und sie können ihr Kind gegebenenfalls vom Schulbesuch abmelden, erklärt das NRW-Schulministerium. Aber diese Regelung gilt eigentlich nur für unvorhersehbare Ereignisse. Ein Beispiel ist der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse oder ein nicht vorhersehbarer Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs. Verspätungen oder das Fernbleiben vom Unterricht ist in diesen Fällen entschuldigt. Auch als Mitte Januar der Bahn-Streik, die Bauernproteste und dann überraschend auch noch ein Wintereinbruch mit heftigem Blitz-Eis zusammenkamen, zeigte sich das Ministerium einigermaßen kulant bei der Auslegung der Schulpflicht (wir berichteten ausführlich).

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Doch bei dem jetzt bevorstehenden Verdi-Streik im ÖPNV handelt es sich nicht um ein unvorhersehbares Ereignis. Er ist schließlich schon am Montag angekündigt worden, Eltern haben also vier Tage Vorlauf.

Unabhängig davon bittet das Ministerium die Schulen, mit Augenmaß vorzugehen, wenn Kinder aus nachvollziehbaren Gründen letztlich doch nicht zum Unterricht erscheinen. Eine Abmeldung des Kindes bei der Schule ist jedoch für Eltern Pflicht.


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Der ADAC in NRW rät Pendlern und Schülern (beziehungsweise deren Eltern), nach Möglichkeit das Fahrrad zu nutzen oder zumindest Fahrgemeinschaften zu bilden, wenn man auf das Auto ausweichen müsse. „Der ÖPNV ist das Rückgrat der Mobilität in den Ballungsräumen“, sagt ADAC-Mobilitätsexperte Roman Suthold. In den Großstädten und auf Stadt-Autobahnen sei am Freitag mit einem erhöhten Stau-Risiko zu rechnen.