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Bahn-Streik, Bauern-Protest und Eiseskälte in NRW: Muss mein Kind trotzdem zur Schule?

Durch die Bauern-Proteste und den Bahn-Streik droht NRW ein Verkehrskollaps. Ist das ein Freifahrtschein zum Schule schwänzen?

© IMAGO/Funke Foto Services

Bauernproteste und Lokführer-Streiks: Deutschland vor Chaos-Woche?

Obwohl die Bundesregierung die geplanten Kürzungen im Agrarbereich weitgehend zurückgenommen hat, bereiten Bauern gemeinsam mit dem Transportsektor und teils weiteren Branchen massive bundesweite Proteste ab Montag vor. Polizei und Behörden rechnen mit starken Verkehrsbeeinträchtigungen.

Am Montag (8. Januar) haben die Bauern-Proteste in NRW begonnen. In vielen Städten blockierten Landwirte den Verkehr und sorgten für viele Sorgenfalten bei Pendlern und Eltern, die pünktlich zur Arbeit kommen oder ihre Kinder in der Schule abliefern wollten. Mittwoch (10. Januar) droht zu allem Überfluss auch noch der Bahn-Streik.

Weil Landwirte für diesen Tag erneut zahlreiche Demonstrationen in NRW angemeldet haben, droht ein regelrechter Verkehrskollaps (alle Entwicklungen kannst du hier in unserem Newsblog verfolgen >>>). Hinzu kommt noch eine heftige Kältewelle, die NRW im Griff hat und den Aufenthalt im Freien mehr als ungemütlich macht. Viele Eltern fragen sich deshalb: Muss mein Kind trotz all dieser Umstände zur Schule?

Schulpflicht trotz Bahn-Streik und Bauernprotesten in NRW?

Ganz Deutschland verfolgte am Montag den Auftakt der Aktionswoche deutscher Landwirte. Bundesweit rollten Traktor-Konvois über die Straßen, blockierten Autobahn-Auffahrten und wichtige Kreuzungen. In vielen NRW-Städten versperrten die Zugmaschinen den Weg zu Schulen und Arbeitsstellen.


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Das weiß auch das Bildungs- und Schulministerium in NRW. „Protestaktionen, Streiks im öffentlichen Nahverkehr und die Witterung können in dieser Woche den Schulweg in NRW beeinflussen“, teilte die Behörde mit, stellte aber klar: „Grundsätzlich gilt weiterhin die Schulpflicht.“

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Im Zweifel entscheiden Eltern

Doch es gibt Ausnahmen. Vor allem dann, wenn Schulwege entsprechend weit sind und weder mit dem Auto, noch mit öffentlichem Nahverkehr ein Durchkommen ist: „Eltern können aber im Einzelfall selbst entscheiden, ob der Weg zur Schule für ihr Kind zumutbar ist und können ihr Kind gegebenenfalls vom Schulbesuch abmelden“, klärte das Ministerium auf und weiter: „Ein nicht vorhersehbarer Grund für ein Schulversäumnis kann der plötzliche Eintritt extremer Witterungsverhältnisse oder ein nicht vorhersehbarer Ausfall des öffentlichen Nahverkehrs sein.“ Verspätungen oder das Fernbleiben vom Unterricht seien in diesen Fällen entschuldigt.


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