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NRW: Sie hatte schon Erfolg! Verbraucherzentrale warnt jetzt vor „Masche von früher“

Anwohner aus NRW aufgepasst: Der Verbraucherschutz warnt aktuell vor einer besonders fiesen Verkaufsmasche in der Gegend!

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© Imago / Illupics

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Die spektakulärsten Kriminalfälle in NRW

Wer träumt nicht von einem fehlerfreien schnellen Internet im eigenen Haushalt? Bis 2025 soll das sogenannte GBit-Internet, also das Glasfaserkabel, für mindestens die Hälfte aller Haushalte in Deutschland verfügbar sein. Für den rasanten Ausbau greifen einige Anbieter jetzt aber auf fragwürdige Angebote zurück…

Statt neue Kunden über das Internet, per Post oder via Anruf zu erreichen, nutzen die Verkäufer für den Kontakt eine ganz andere Taktik – und die kennt man eigentlich nur aus alten Zeiten. Besonders in NRW sind die Bürger nun zu besonderer Vorsicht aufgerufen!

Verbraucherschutz warnt Bürger in NRW

Wie der Verbraucherschutz in einer offiziellen Mitteilung warnt, komme es in NRW derzeit wieder vermehrt zu Haustürgeschäften. Mehrere Anwohner meldeten, dass ihnen direkt an der Haustür ein Vertrag für Glasfaser-Internet unterbreitet worden sei. Bei den Verkaufsgesprächen seien sie jedoch häufig unter Druck gesetzt worden oder die Kommunikation der Vertreter wechselte zum Teil in eine aggressive und aufdrängende Richtung.

Neben den tatsächlichen Vertretern würden sich in NRW auch immer mehr Trittbrettfahrer untermischen. Diese versuchen dann den naiven Anwohnern Internetverträge unterzujubeln, die rein gar nichts mit einem Glasfaser-Angebot zu tun haben. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Begriffe wie „Kabel-Glasfaser“, „Koax-Glasfaser“ oder „Gigabit Anschluss“ fallen: Hier handelt es sich um keinen der gewünschten Glasfaser-Internetverträge.

Anwohner in NRW können Widerrufsrecht nutzen

Zwar werden bei diesen Verträgen ebenfalls Glasfaser verlegt, allerdings nur bis zur Bordsteinkante. Für den restlichen Weg in die Wohnung werden herkömmliche Kupferkabel verlegt – ein schnelleres Internet ist damit nicht garantiert.


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Ohnehin sollten Verträge nicht an der Haustür abgeschlossen werden. Stattdessen empfiehlt der Verbraucherschutz, sich die Kontaktdaten des Vertreters geben zu lassen, um diesen bei Interesse in den nächsten Tagen zu kontaktieren. Sollte dennoch voreilig gehandelt worden sein, und man ist möglicherweise auf Betrüger oder dubiose Verträge hereingefallen, gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht.