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Flughafen Köln/Bonn: Krasses neues Verbot! Für Passagiere herrscht bittere Gewissheit

Am beliebten Flughafen Köln/Bonn gilt von nun an ein neues Verbot, von dem vor allem Passagiere betroffen sind.

Es gibt eine neue Regel am Flughafen Köln/Bonn.
© IMAGO/Panama Pictures

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Seit der Teillegalisierung von Cannabis am 1. April nutzen viele Deutsche die neue Regelung bereits in vollen Zügen. Bei Spaziergängen durch Parks oder abgelegene Straßen in der Stadt liegt gerade an warmen, sonnigen Tagen der typische süßliche Duft in der Luft. Wo geraucht werden darf und wo nicht, ist zwar geregelt, aber die einzelnen Einrichtungen haben ihre eigenen Regeln. Auch der Flughafen Köln/Bonn ergreift jetzt Maßnahmen.

In der Nähe von Schulen und Kindertagesstätten ist der Konsum von Gras in der Öffentlichkeit verboten. Darüber hinaus gibt es eigene Regelungen – so hat beispielsweise die Deutsche Bahn trotz der Legalisierung von Cannabis das Kiffen auf deutschen Bahnhöfen verboten (wir berichteten hier). Wie geht der Flughafen in NRW damit um?

Flughafen Köln/Bonn: Kiffen in den Raucherbereichen?

Wer am Flughafen Köln/Bonn eine Zigarette rauchen will, der hat eigens markierte Raucherbereiche dafür. Doch wie sieht es aus, wenn man einen Joint rauchen will? Das ist von nun an nicht erlaubt. Wie der „Kölner Stadtanzeiger“ berichtet, verteilt der Flughafen derzeit Aufkleber an den Raucherbereichen mit dem durchgestrichenen, typisch grünen Blatt.


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Auf Anfrage der Lokalzeitung bei dem Flughafen hieß es: „Am Köln Bonn Airport ist das Rauchen in ausgewiesenen Bereichen im Innen- und Außenbereich gestattet. Dies umfasst laut unserer Flughafenbenutzungsordnung ausdrücklich nicht den Konsum von Rauschmitteln, dieser ist weiterhin verboten.“ Um das auch den internationalen Passagieren deutlich zu machen, sollen die Aufkleber helfen. So werde „sichtbar und verständlich“ auf das Verbot hingewiesen, heißt es von einer Sprecherin des Flughafens.

Und in Düsseldorf?

Auch der Flughafen Düsseldorf geht den gleichen Weg wie der Flughafen Köln/Bonn. Dort ist ebenfalls „der Konsum aller berauschenden Mittel auf dem gesamten Betriebsgelände verboten“, wie ein Sprecher dem „Kölner Stadtanzeiger“ erklärte.



Übrigens: Mitführen dürfen Passagiere Cannabis dennoch – auch in den Flieger. Zumindest in innerdeutschen Flügen ist das kein Problem, solange es innerhalb der erlaubten Regeln bleibt. Bis zu 25 Gramm könnten auf Flügen innerhalb des Landes im Hand- oder Reisegepäck mitgeführt werden.