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Deutsche Bahn in NRW: Mann geht nachts unerlaubt aufs Gleis – dann rauscht ein Zug mit 150 km/h heran!

Deutsche Bahn in NRW: Mann geht nachts unerlaubt aufs Gleis – dann rauscht ein Zug mit 150 km/h heran!

Deutsche Bahn NRW
© Bundespolizei

Deutsche Bahn: Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Lebensgefährliche Aktion in NRW!

Am späten Freitagabend (9. September) wollte ein Fußgänger mit seinem Fahrrad in Köln (NRW) über die Gleise laufen, als ein Zug der Deutschen Bahn heran raste. Dann krachte es plötzlich!

Deutsche Bahn in NRW rast heran – und überrascht Fußgänger auf Gleisen

Gegen 22.30 Uhr hatte ein Unbekannter mit einem Fahrrad über den Schultern versucht, die Gleise auf Höhe des Neurather Rings in Köln zu überqueren. Da fuhr gerade ein Schnellzug mit 150 Stundenkilometern heran. Der Fahrer der Bahn spürte einen Schlag und bremste sofort.

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Dank seiner schnellen Reaktion hatte er offenbar nur das Fahrrad erwischt. Der Triebfahrzeugführer meldete sofort der Notfallleitstelle der Deutschen Bahn AG, dass es einen möglichen Personenschaden auf der Strecke Leverkusen-Opladen in Richtung Köln gegeben hätte. Die Bundespolizei sperrte umgehend die Gleise und suchte den Bereich weitläufig ab. Dabei war auch ein Hubschrauber im Einsatz.

Deutsche Bahn in NRW erwischt Fahrrad – von Besitzer keine Spur

Die Polizei konnte nur das kaputte Fahrrad entdecken, nicht jedoch seinen Besitzer. Der war nach Zeugenaussagen in ein angrenzendes Waldgebiet geflüchtet. Die Einsatzkräfte stellten das Fahrrad sicher und gaben danach auch die Bahnstrecke wieder frei.

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Infolge der Maßnahme hatten 13 Züge eine Gesamtverspätung von über neun Stunden, zwei vielen auch zeitweise aus.

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Die Bundespolizei richtet sich noch einmal an die Bevölkerung, keine „lebensgefährlichen Abkürzungen über den Gleisbereich“ zu nehmen. Da sich die Züge oft lautlos nähern würden, schaffe man es oft nicht mehr, rechtzeitig auszuweichen. Außerdem ist der Bremsweg der Bahnen bei erhöhter Geschwindigkeit oft mehrere Hundert Meter lang – gerade im Dunkeln könnten Triebfahrzeugführer Gefahrenbremsungen nicht schnell genug einleiten. (mbo)