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Bürgergeld: Vorsicht bei Ebay-Verkäufen! Darauf musst du jetzt achten

Viele versuchen neben dem Bürgergeld durch Ebay-Verkäufe noch ein wenig Geld dazu zu verdienen. Doch ein Punkt muss jetzt beachtet werden.

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Das ist das neue Bürgergeld

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bundestag und Bundesrat die Einführung des Bürgergelds beschlossen. Damit kann die neue Grundsicherung für Langzeitarbeitslose wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten.

Die Energiepreise und hohe Inflation sorgen für schwere Zeiten. Vielen reicht der Regelsatz vom Bürgergeld bei den Kosten nicht aus. Um die Geldbörse aufzubessern, bieten Bürgergeld-Bezieher gebrauchte Waren auf Plattformen wie Ebay an.

Doch jetzt ist Vorsicht geboten. Denn ein neues Gesetz leitet die Daten von dort aus an das Finanzamt weiter, welche dann auch dem Jobcenter in die Hände fallen.

Bürgergeld: Achtung bei Ebay-Verkäufen

Achtung bei Bürgergeld-Beziehern, die nebenbei ein wenig bei Ebay verkaufen. Seit dem 1. Januar 2023 besteht das „Plattform-Steuer-Transparenz-Gesetz“ (PStTG). Dieses Gesetz verpflichtet unter anderem Plattformbetreiber wie Ebay, Amazon und Ebay-Kleinanzeigen dazu, private Dienstleistungs- und Veräußerungsgeschäfte an das Bundeszentralamt für Steuern weiterzugeben. Zu solchen Geschäften gehören: Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Beförderungsmitteln, Erbringung von persönlichen Dienstleistungen, sowie der Verkauf von Waren.

Neben den bekannten Anbieterdaten (Name, Anschrift, Bankverbindung, Steuernummer etc.) umfasst die Meldepflicht auch den Verkaufserlös und die dazu anfallenden Gebühren. Hier sind die Plattformbetreiber sowieso bereits verpflichtet, diese Daten zu erheben. Doch nicht alle sind von der Meldepflicht an das Finanzamt betroffen. Private Veräußerungsgeschäfte benötigen keine Meldung, wenn es sich um weniger als 30 Veräußerungsgeschäfte pro Jahr mit einem Gesamterlös von weniger als 2.000 Euro handelt, wie das Portal „gegen-hartz“ berichtet.

Bürgergeld: Wichtiger Tipp bei Ebay-Verkäufen

Private Verkäufer sollten nun selber Aufzeichnungen über ihre privaten Veräußerungsgeschäfte führen und diese so gut wie möglich dokumentieren. Dazu gehören mit Datum und möglichst mit Belegen: Einkaufspreis, Verkaufspreis, Kosten, Gewinn/Verlust.


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So kann man dem Finanzamt und dem Jobcenter am besten nachweisen, wie hoch der Gewinn war. Ansonsten kann das Jobcenter davon ausgehen, dass ein gewinnbringendes Unternehmen vorliegt und Einkommen erzielt wird. Schlimmstenfalls kann die Behörde dann bereits gezahlte Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe zurückfordern sogar eine Strafanzeige wegen Sozialleistungsbetrugs in die Wege leiten.