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Tesla: DAS droht Car-Sharing-Kunden nach einem Unfall

Car-Sharing wird immer beliebter in Deutschland, doch die verschiedenen Anbieter haben strenge Regeln. Tesla-Autos gibt es nicht für alle.

Tesla
© IMAGO/photothek

The Boring Company: Elon Musks Plan gegen Verkehrsstau

Tesla-Chef Elon Musk setzt sich gegen Umweltverschmutzung ein.Doch nicht nur seine Elektroautos sollen für saubere Luft in den Städten sorgen. Mit “The Boring-Company” will er Verkehrsstaus den Garaus machen.

Car-Sharing wird bei den Deutschen immer beliebter. Und das aus gutem Grund, denn Mietautos bieten viele Vorteile: Man spart sich die lästigen Kosten eines Fahrzeugs und schont beispielsweise auch noch die Umwelt. Beim Carsharing-Anbieter „Miles“ können Kunden sogar mit einem Tesla durch die Gegend cruisen.

Manchmal kann es aber auch zu einem Unfall kommen, was dann? Unser Partnerportal „BERLIN LIVE“ verrät, wie Car-Sharing-Unternehmen darauf reagieren.

Tesla: Das passiert nach einem Unfall

Da Tesla-Autos sehr begehrte Fahrzeuge sind, dürfen Neukunden des Car-Sharing Services „Miles“ so einen Pkw nicht sofort ausleihen. Stattdessen muss eine bestimmte Anzahl an Fahrten mit anderen Fahrzeugen der Flotte getätigt werden, bevor man Zugang zu dem extravaganten Auto bekommt. Sollte es damit dann zu einem Unfall kommen, können harte Konsequenzen folgen.

In Berlin kam es Anfang August beispielsweise zu einem Tesla-Crash gegen einen Ampelmast, woraufhin der Fahrer anschließend flüchtete. „Der Nutzer wird für alle entstandenen Schäden haftbar gemacht“, stellte die Sprecherin von „Miles“ gegenüber unserer Redaktion klar. Doch das ist längst nicht alles: „Der Nutzer wurde nach Bekanntwerden des Unfalles gesperrt und hat keinen Zugang mehr zu unserer Dienstleistung.“ Sollte der Unfall-Fahrer betrunken am Steuer gewesen sein, kommen natürlich noch juristische Strafen hinzu.

Diese Regeln gelten allerdings speziell in diesem Fall aus der Hauptstadt. Sollte ein Unfall mit einem Carsharing-Auto passiert sein, greift in den meisten Fällen die Selbstbeteiligung, die für den Schaden aufkommt.

Das sagt die Konkurrenz „ShareNow“

Beim Konkurrenten „ShareNow“ sieht das Ganze ähnlich aus. Eine Sprecherin des Unternehmens erklärt, dass sie eng mit der Polizei zusammenarbeiten, falls es zu einem Unfall mit Fahrerflucht komme: „Im Fall von Straftaten oder Verkehrsverstößen haben wir die Möglichkeit, anhand des hinterlegten Kundenprofils zu ermitteln, welcher Account für die Anmietung des betreffenden Fahrzeugs genutzt wurde.“


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Kunden die wiederholt gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen würden, würde von der Nutzung des Car-Sharing-Services komplett ausgeschlossen werden.

Was ein Tesla-Fahrer in Berlin alles angestellt hat, dass er vom Car-Sharing-Service „Miles“ gesperrt wurde, liest du bei „BERLIN LIVE“.