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Sparkasse zieht vor Gericht den Kürzeren – diesen Kunden stehen Nachzahlungen zu

Sparkasse zieht vor Gericht den Kürzeren – diesen Kunden stehen Nachzahlungen zu

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Sparkasse zieht vor Gericht den Kürzeren – diesen Kunden stehen Nachzahlungen zu

Sparkasse zieht vor Gericht den Kürzeren – diesen Kunden stehen Nachzahlungen zu

Sparkasse, DHL und Amazon: Vorsicht vor Phishing! So schützt du dich!

Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

Die Sparkasse muss vor Gericht ordentlich einstecken. Dabei geht es um die Zinsstreitigkeiten, die die Banken aktuell mit einigen ihrer Kunden haben.

Gleich mehrere Verbraucherzentralen und Kunden sind mit einer Sammelklage gegen die Sparkasse gezogen und in zwei Fällen wurde ihnen bereits recht gegeben. Das bedeutet nun satte Nachzahlungen.

Sparkasse 0, Kunden 1 – SIE dürfen sich jetzt über Nachzahlungen freuen

Der Forderung der Verbraucherzentrale Sachsen wurde bereits im April vor dem Oberlandgericht Dresden stattgegeben. Die Verbraucherschützer hatten gegen die Sparkasse Dresden geklagt, um die den Kunden mit Prämiensparverträgen zustehenden Zinsnachzahlungen einzufordern. Und das Gericht hatte im Fall zweier Einzelklagen gegen die Bank entschieden.

Bei den Prämiensparverträgen bekommen die Kunden neben einem Grundzins, der aus einem Referenzzins berechnet wird, noch einen Bonus obendrauf. Dieser wird mit Vertragslaufzeit immer höher. Doch bei der genauen Berechnung der Zinsen gibt es Streit zwischen den Banken und ihren Kunden.

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Bei den Individualklagen vor dem Oberlandgericht Dresden wurde darüber eine Entscheidung getroffen. Der Kläger bekam damals jedoch nur 6.200 statt den geforderten 11.000 Euro zugesprochen.

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Die Verbraucherschützer sehen das Entgegenkommen der Sparkassen als ersten Schritt an, wollen aber mithilfe von Musterfeststellungsklagen noch höhere Nachzahlungen erringen. Bei der Klage gegen die Sparkasse Nürnberg vor dem Oberlandgericht München könnte die Nachzahlung ebenfalls geringer ausfallen als erhofft. Wie „Chip“ berichtet, könnte es vermutlich dazukommen, dass der Bundesgerichtshof (BGH) schlussendlich über die Festlegung des Referenzzins entscheiden wird. (mbo)