Bei dieser Neuigkeit werden sich Schüler freuen: Sie dürfen wegen des Mega-Streiks am Montag, den 27. März, zu Hause bleiben. Allerdings betrifft das bisher nur die Kinder und Jugendlichen in zwei Bundesländern – nicht in ganz Deutschland.
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Der freie Tag ist zudem an Bedingungen geknüpft. Denn der Unterricht soll trotz Mega-Streik am Montag regulär stattfinden.
Mega-Streik am Montag: Bayern und Mecklenburg-Vorpommern machen Ausnahmen
„Der für Montag angekündigte Warnstreik wird auch viele Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte in Bayern auf Ihrem Weg zur Schule treffen.“ Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) von Bayern erklärt: „Für Schülerinnen und Schüler, die wegen ausfallender Busse und Bahnen nicht zur Schule kommen können und sonst keine Fahrtmöglichkeit haben.“
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Es gebe jedoch eine „Sonderregelungen“. Sie dürfen nur zu Hause bleiben, wenn sie oder ihre Eltern vorher die Schule darüber informieren. Der Unterricht soll nämlich nichtsdestotrotz stattfinden. „Trotz des Streiks findet am Montag aber an den Schulen in Bayern grundsätzlich regulärer Unterricht statt – viele kommen ja zum Beispiel auch zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule“, merkt Piazolo an. Gleiches gelte für Schüler im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
Streiks in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern
Der Nahverkehr ist in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern – im Gegensatz zu NRW und anderen Bundesländern – nicht komplett vom Streik betroffen. Dennoch wird es auch hier zu zahlreichen Ausfällen bei Bussen und Bahnen kommen.
Gleichwohl könne die Dimension des Streiks die Eltern „vor erhebliche organisatorische Schwierigkeiten stellen und gegebenenfalls dazu führen, dass für Schülerinnen und Schüler der Schulweg im Einzelfall faktisch unmöglich wird“, hieß es weiter. Den Schulleitungen riet das Ministerium, „in diesen Fällen mit Augenmaß vorzugehen“.
Konkrete Handreichungen, wie die Schulen auf den Streik reagieren könnten, gab das Schulministerium nicht.
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Wie Piazolo ankündigt, könne es zusätzlich zum Daheimbleiben auch Notlösungen wie Distanzunterricht für ältere Schüler geben. „Etwaige Informationen hierzu erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Erziehungsberechtigten direkt von den Schulen.“
Grundsätzlich gilt die Schulpflicht. Damit findet auch regulärer Unterricht statt. Doch es gibt Ausnahmen. Schülerinnen und Schüler, die wegen ausfallender Busse und Bahnen nicht zur Schule kommen und keine alternativen Fahrtmöglichkeiten haben, können am Montag ausnahmsweise dem Präsenzunterricht fernbleiben. Auf die Regelung weisen die Kultusministerien beispielsweise in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern hin. Darüber müssen man die Schule allerdings informieren – ähnlich wie bei einer Krankmeldung. Denn sonst droht für Eltern und Schüler trotz Streik großer Ärger. (mit dpa)