Ob noch im Flugzeug oder schon auf dem Schiff: Kreuzfahrt-Gäste müssen beim Packen ihrer Koffer einige Regeln beachten. Einige Gegenstände sind an Bord nämlich verboten – so wie Flüssigkeitsbehälter im Flieger mit mehr als 100 Milliliter Inhalt.
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Was vor allem Kreuzfahrt-Neulingen noch unbekannt sein dürfte, sind Verbote wie Föhne oder Glätteisen. Allerdings gibt es auf den Tui-Dampfern „Mein Schiff“ noch eine weitere Regel, die das Gepäck der Gäste betrifft, so unser Partnerportal „MOIN.DE“.
Kreuzfahrt: Verbot auf „Mein Schiff“
Dieses vielen noch unbekannte Verbot trifft vor allem Hobby-Fotografen und Technik-Freunde. So müssen sie bei Aufnahmen an Bord auf ein Hilfsmittel verzichten: Drohnen. Die praktischen Flieger machen heutzutage teils atemberaubende Bilder von höchster Qualität. Klar, dass viele Fotografen diese gerne mit auf See nehmen wollen, um damit die Schönheit des Meeres einzufangen.
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Doch da macht Tui Cruises den Enthusiasten einen Strich durch die Rechnung. Wie „MOIN“ berichtet, ist es Gästen an Bord der „Mein Schiff“-Flotte nicht erlaubt, Drohnen zu benutzen. Diese dürfen an Deck nicht gestartet werden und müssen die Fahrt über in der eigenen Kabine verwahrt werden.
Kreuzfahrt: Regeln für Drohnen an Bord
Aber wieso sollten Passagiere dann überhaupt noch eine Drohne mit auf Kreuzfahrt nehmen, wenn sie diese gar nicht benutzen dürfen? Gar nicht stimmt hier allerdings auch nicht. Denn: An Land ist die Benutzung unter Umständen erlaubt.
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Die Erlaubnis erteilt hier das jeweilige Land. Darum sollten sich Gäste vor Abreise informieren, wo sie die Drohne auspacken und losfliegen lassen dürfen und wo nicht. Sonst droht nachher noch eine Strafe und das Teil wird eingesackt. Wo die Benutzung von Drohnen zum Beispiel strikt verboten ist und was im Umgang damit noch alles beachtet werden muss, erfährst du bei unserem Partnerportal „MOIN.DE“.