Wer bei Kaufland, Rewe und Co. stiehlt, wird völlig zurecht bestraft. Aber auch unabsichtlich könntest du dich beim Einkauf strafbar gemacht haben.
Vielen ahnungslosen Kunden ist das schon bei Kaufland, Rewe und Co. passiert.
Kaufland, Rewe und Co.: Aus Versehen Straftat begangen – könnte dir auch passieren!
Sicherlich ist auch dir mal beim Einkaufen etwas runtergefallen und dabei kaputt gegangen. Wie gehst du damit um? Musst du das Produkt bei Kaufland, Rewe und Co. jetzt bezahlen? Oder stehen die Supermärkte dafür gerade? Wir können dich beruhigen: Wenn du versehentlich ein Produkt kaputt machst oder etwas ausläuft, zeigen sich die Supermärkte dann doch kulant.
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Das ist Rewe:
- Rewe wurde 1927 in Köln gegründet
- Damals schlossen sich 17 Einkaufsgenossenschaften zusammen
- Der Name leitet sich von „Revisionsverband der Westkauf-Genossenschaften“ ab
- Es gibt rund 3.300 Rewe-Filialen (Stand 2020)
- Rund 140.000 Menschen arbeiten bei Rewe
- Der Supermarkt-Riese hat seinen Sitz in Köln
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Dabei ist es natürlich nett, wenn du Bescheid sagst und die Sauerei nicht einfach achtlos liegen lässt. Doch wie „Echo24“ nun berichtet, gibt es einige weitere Dinge, die manche Menschen im Supermarkt machen, die aber nicht so ganz legal sind.
Beispielsweise ist es verboten, die Waren schon vor dem Kauf zu öffnen und zu probieren. Du hast Riesen-Durst, öffnest die Wasserflasche, um einen Schluck zu trinken und stellst sie dann aufs Kassenband, um sie zu bezahlen – doch das ist eigentlich nicht erlaubt. Auch die Tüte Chips solltest du erst zuhause auf dem Sofa öffnen.
Kaufland teilt gegenüber „echo24“ mit: „Im Handel gilt generell: Die Ware bleibt bis zum Bezahlen Eigentum des Händlers. Das heißt streng genommen entspricht das Verzehren von Lebensmitteln im Supermarkt nicht den gesetzlichen Bestimmungen.“
Doch in der Realität drücken Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den allermeisten Fällen ein Auge zu. Genauso sieht es übrigens beim Kauf von Obst aus. Mal eben eine Kirsche testen, ob sie denn auch süß schmeckt? Keine gute Idee! Auch hierbei machst du dich theoretisch strafbar.
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Kaufland, Rewe und Co. Ist das Aufschlagen von Zeitungen verboten?
Auch wenn du Zeitungen und Zeitschriften aufschlägst, solltest du dir bewusst machen, dass das nicht gerne gesehen wird. „Die Zufriedenheit unserer Kunden steht für uns an erster Stelle. Da wir allen Kunden einwandfreie Produkte anbieten möchten, bitten wir sie, Zeitungen und Zeitschriften erst nach dem Kauf zu lesen. So kann sich jeder Kunde darauf verlassen, dass er ein originales, ungelesenes Produkt erwirbt“, betone Kaufland.
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Doch das Lesen ist nicht immer verboten, wenn es nicht ausdrücklich in der Hausordnung so steht. Es fällt noch unter Testen, wenn du die Hefte nicht beschädigst.
Das ist nach wie vor erlaubt
Produkte öffnen, um zu prüfen, ob sie vollständig sind oder um sie kurz zu testen, darfst du übrigens ohne Bedenken tun. Dabei solltest du allerdings beachten, dass du die Verpackung nicht kaputtmachst. (js)
Bei Edeka gab es Ärger wegen eines verganen Produkts. Was da genau los war, liest du hier.