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dm: Fette Klatsche vor Gericht! Für Kunden ändert sich einiges

Bittere Klatsche für dm vor Gericht! Die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) war erfolgreich. Hier mehr dazu.

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dm: Die Erfolgsgeschichte des Drogeriemarktes

Ob dm damit gerechnet hat? In einem Gerichtsverfahren musste die Drogeriekette einen heftigen Rückschlag einstecken.

Denn ab sofort darf dm ihre Eigenmarken nicht mehr als „klimaneutral“ oder „umweltneutral“ kennzeichnen. Das hat das Landgericht Karlsruhe entschieden, um damit Verbraucher zu schützen.

dm: Fette Klatsche vor Gericht!

Bitter für dm! Die Drogeriemarktkette muss bei den Eigenmarken die Labels wechseln. Keine „klimaneutrale“ Flüssigseife oder kein „umweltneutrales“ Spülmittel. Laut dem Landgericht Karlsruhe sind die Werbung mit den Begriffen nicht zulässig. Dadurch würden nämlich bei den Verbrauchern Erwartungen geweckt werden, die der Realität nicht entsprechen würden, begründete das Gericht sein Urteil.


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Die Klage kam von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die bei einigen so etikettierten dm-Eigenprodukten unter anderem Hinweise vermisst, worin die Klima- oder Umweltneutralität genau besteht. Das Gericht stimmte zu, die Klage der DUH war erfolgreich.

Es sei zwar zulässig, auf der Internetseite auf nähere Informationen zu verweisen, aber der Kunde müsse auch auf der Verpackung diesen Hinweis erkennen können. Zudem reiche es nicht aus, dass es einen Verweis auf ein Waldschutzprojekt in Peru gäbe. „Der Claim der Klimaneutralität des Produkts geht prinzipiell über das hinaus, was mittels CO2-Zertifikaten aus Waldschutz erreichbar ist“, betonte der Vorsitzende Richter Steffen Wesche.

Verstoß gegen das Irreführungsverbot

Weiter heißt es, dass das Gericht einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot aufgrund des Begriffs „Umweltneutralität“ rügte. „Die Werbung ist überschießend und damit unzutreffend“, so der Richter. Die so beworbenen Produkte hätten keine ausgeglichene Umweltbilanz. Auch würden von 13 Wirkkategorien von Umweltbelastungen nur die Kategorien CO2-Emissionen, Nährstoffeintrag, Versauerung, Sommersmog und Ozonabbau erfasst.

„Das heutige Urteil gegen die Drogeriemarktkette dm ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er sprach von einem „wichtigen Erfolg gegen Greenwashing im Handel“. Die DUH hat mehr als 20 Unternehmen wegen der Verwendung des Etiketts „Klimaneutralität“ verklagt.


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Und was sagt die Drogeriemarktkette? Eigenen Angaben nach hat das Unternehmen bereits vor Monaten entschieden, auf das Label „klimaneutral“ zu verzichten. Diese Produkte würden derzeit „abverkauft“. Weil man einen umweltverträglichen Konsum ermöglichen wolle, habe man die Produktserie „Pro Climate“ eingeführt, die mehr als 100 Artikel umfasse. Diese würden nun das neue Siegel „umweltneutral handeln“ erhalten.

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