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Bußgeld: Autofahrer müssen im Winter immer wieder blechen, weil sie diesen Fehler machen

Autofahrer aufgepasst! Wer sich nicht an diese Regeln hält, dem drohen saftige Bußgelder. Ein Fehler ist besonders teuer.

Bußgeld
© IMAGO/Panama Pictures

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Der Winter-Einbruch hat Autofahrer in Deutschland Anfang Dezember kalt erwischt. Einige mussten sich bei Schnee und Eis nicht nur über die Straßenverhältnisse ärgern, sondern auch über das ein oder andere Bußgeld.

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Das wird beispielsweise fällig, wenn Autofahrer in der Hektik des Alltags ihre Scheiben nicht vollständig freikratzen. Doch das ist nicht die einzige Nachlässigkeit, die mit einem Bußgeld enden kann, berichtet das Mobilitätsmagazin „bussgeldkatalog.org“.

Bußgeld: Das müssen Autofahrer im Winter wissen

Wer kennt es nicht? Du kommst morgens aus dem Haus, die klirrende Kälte lässt dir sofort die Finger einfrieren und dann heißt es erst einmal: Autoscheiben freikratzen. Die lästige Aufgabe kann einem im Winter den letzten Nerv rauben. Der ein oder andere lässt hier schon einmal Fünfe gerade sein und verzichtet darauf, seine Scheiben vollständig freizukratzen. Doch Vorsicht: Ein Guckloch in der Frontscheibe reicht nicht aus. Es ist nicht nur gefährlich, sondern kann dir auch ein Bußgeld zwischen 10 und 35 Euro einbrocken.


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Einzige Ausnahme: Einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe zufolge musst du die Heckscheibe nicht freimachen, wenn dein Auto über funktionsfähige Außenspiegel verfügt. Schließlich gibt es auch Transporter, die gar keine Heckscheibe haben. Die Außenspiegel gehören allerdings selbstverständlich enteist. Was viele nicht wissen: Auch das Nummernschild muss laut Straßenverkehrsordnung freigekratzt werden. Ist es nicht erkennbar, droht ebenfalls ein Bußgeld.

Motor nicht laufen lassen!

Nicht nur Eis, sondern auch Schnee gehört beseitigt. Wer mit Schnee auf dem Autodach erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von 25 Euro. Besonders wichtig beim lästigen Freikratzen: Auf keinen Fall den Motor laufen lassen. Wer bei dieser umweltschädlichen Ordnungswidrigkeit erwischt wird, muss ein sattes Bußgeld von 80 Euro blechen!


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Kleiner Tipp, damit das Freikratzen schneller gelingt: Einfach Frostschutzmittel mit Wasser verdünnen (Verhältnis: 2 zu 1) und mit einer Sprühflasche auf Fenster auftragen. Das lässt das Eis schnell schmelzen. Zur Vorbeugung kann nach Angaben der Experten auch Essig mit Wasser (Verhältnis 3:1) gemischt werden und am Vorabend auf die Scheiben gesprüht werden.