Veröffentlicht inVermischtes

Bahn-Streik: Ticket schon gebucht? Das sind deine Rechte – und SO bekommst du dein Geld zurück

Am Freitag steht ein neuer Bahnstreik an. Doch wie bekommen Kunden ihr Geld zurück, wenn sie ihre Karten schon gekauft haben.

© IMAGO/BildFunkMV

Deutsche Bahn: Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Kunden der Deutschen Bahn müssen am Freitag (21. April) starke Nerven haben: Es steht wieder ein Bahn-Streik auf dem Programm. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat zur Arbeitsniederlegung aufgerufen. Reisende müssen wegen des Bahn-Streiks bundesweit mit massiven Einschränkungen rechnen. Es ist also umso wichtiger zu wissen, welche Rechte man hat und wie man an sein Geld kommt.

Bahn-Streik am Freitag

Viele hatten es bereits befürchtet und seit Mittwoch ist es Gewissheit: Am Freitag wird ein Großteil des Regional- und Fernverkehrs der Deutschen Bahn stehen bleiben. Die EVG hat zur Arbeitsniederlegung von 03.00 Uhr bis 11.00 Uhr aufgerufen – die Auswirkungen werden aber länger andauern, im Fernverkehr bis in die frühen Abendstunden. Die Deutsche Bahn (DB) bietet seit Mittwochnachmittag um 15.00 Uhr eine kostenlose Streikhotline unter 08000-996633 ein. Doch welche Möglichkeiten haben die Kunden, die bereits Tickets für den Streikzeitraum gebucht haben?

+++ Deutschlandticket: Wichtige Regel bald gestrichen? Für Bahnfahrer könnte es teuer werden +++

Wer seine für Freitag geplante Bahnfahrt im Fernverkehr wegen des Streiks verschieben will, kann sein bis einschließlich 18. April gebuchtes Ticket bis einschließlich 25. April flexibel nutzen, und zwar schon ab Mittwoch (19. April). Die Zugbindung bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen ist aufgehoben, auch für Züge des Nahverkehrs und der S-Bahn. Sitzplatzreservierungen können kostenlos storniert werden. 

Auch im Nahverkehr gelten besondere Regeln. Die Deutschlandtarifverbund GmbH – Mitglieder sind zahlreiche deutsche Eisenbahnunternehmen – teilte mit, dass Fahrkarten mit Reisedatum Freitag ab Mittwoch um Mitternacht bis Dienstag um 23.59 Uhr flexibel genutzt werden können. Weitere Informationen erteilen demnach die jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Bei der Deutschen Bahn etwa, ebenfall Mitglied in der Verbund Gmbh, können Einzelfahrkarten auch kostenlos storniert oder umgetauscht werden. 

+++ Deutsche Bahn mit hartem Urteil zu Warnstreik – „Völlig unnütz und unnötig“ +++

Wie komme ich an mein Geld?

Kunden haben ein Jahr Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Das dazu notwendige Fahrgastrechte-Formular gibt es im Reisezentrum und am Informationsschalter der Bahn oder online zum Herunterladen – bei Verspätungen auch direkt im Zug. Die Unterlagen können digital oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte gesandt oder im Reisezentrum abgegeben werden. Außerdem ist eine komplett digitale Rückerstattung möglich: Wenn das Ticket online oder mobil gekauft wurde, kann die Entschädigung über das eigene Kundenkonto in der Bahn-App oder auf bahn.de beantragt werden.


Weitere Themen:

Doch was ist mit Kunden, die zwei einzelne Tickets gebucht haben und nur die Hinfahrt vom Streik betroffen ist? Grundsätzlich bekommt man dann eigentlich nur das Geld für die von dem Streik betroffene Fahrt zurück. Man sollte aber auf die Kulanz der DB hoffen und versuchen, für beide Fahrten das Geld zurückzubekommen. Wenn man beide Fahrten zusammen als Reise gebucht hat, bekommt man auch für beide Geld zurück. (mit dpa)