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Amazon, ebay, Deutsche Bahn und Co: Das ändert sich alles im Mai

Amazon, ebay, Deutsche Bahn und Co: Das ändert sich alles im Mai

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Amazon, ebay, Deutsche Bahn und Co: Das ändert sich alles im Mai

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Der Mai ist da! Und das bedeutet: Änderungen bei Amazon, ebay, Deutsche Bahn und Co.

Denn zum 1. Mai ändert sich bei Amazon, ebay, Deutsche Bahn und Co die ein oder andere Regelung.

Amazon, ebay, Deutsche Bahn und Co: Vieles wird teurer

Fangen wir zuerst mit den schlechten Nachrichten an. Festhalten, diese Nachrichten könnte den ein oder anderen Gersten-Fan schockieren.

Im April wurden die Preise für Bier bereits angezogen, künftig wollen weitere Brauereien, wie beispielsweise Radeberger und Bitburger, die Preise erhöhen. Die Rede ist hierbei von sechs bis sieben Euro pro Hektoliter.

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Das ist Amazon:

  • 1994 in den USA von Informatiker Jeff Bezos als Onlinebuchhandlung entwickelt
  • Inzwischen Marktführer im Online-Handel im Westen
  • 2020 erwirtschaftete Amazon einen Umsatz von über 386 Milliarden US-Dollar und einen Gewinn von über 21 Milliarden US-Dollar
  • Amazon bietet nicht mehr nur Waren an, sondern auch verschiedene Dienste wie Prime, Pay, Video oder Music
  • Gründer Bezos gilt als reichster Mensch der Welt, sein Vermögen wird auf rund 200 Milliarden Dollar geschätzt

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Amazon, ebay, Deutsche Bahn und Co: Vergleichspreise werden angepasst

Aber es gibt auch gute Neuigkeiten. Ticketbörsen müssen ab dem 28.05. angeben, wie hoch der Originalpreis von Eintrittskarten ist und welche zusätzlichen Kosten beim Verkauf entstehen. Bei einem Verstoß gegen das neue Gesetz kann es für Ticketbörsen richtig teuer werden! Die Rede ist hierbei von bis zu 50.000 Euro. Wie die „wa“ betont, können Firma mit einem Jahresumsatz von 1,25 Millionen Euro sogar mit einer Geldbuße von vier Prozent des Umsatzes rechnen.

Beim Einkaufen im Supermarkt können sich Kunden ab dem 28.05. über einen vereinfachten Preisvergleich freuen. Eine Gesetzesregelung passt die Angabe auf Kilogramm und Liter an: Folglich müssen auf Verpackungen die Preise in Kilogramm oder Liter angezeigt werden. Zuvor konnte der Hersteller entscheiden, ob er den Preis in 100 Gramm oder pro Kilogramm angibt.

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Amazon, ebay, Deutsche Bahn und Co: Ergebnislisten werden online ausgebaut

Bei Lebensmitteln, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, muss nur noch der Rabatt angezeigt werden, nicht aber der Gesamtpreis des Produkts. Das Konzept wird bereits von mehreren Lebensmittelmärkten angeboten.

Auch Kaffeefahrten sollen bald sicherer werden, wie die „wa“ schreibt. Eine Änderung soll bewirken, dass Veranstalter ihre Teilnehmer über ihre Rechte aufklären müssen. Außerdem sollen weder Versicherungen, Bausparverträge, Medizinprodukte noch Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden dürfen.

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Außerdem wird eine weitere Änderung für ziemlichen Jubel sorgen: Am 28. Mai tritt eine sogenannte Informationspflicht in Kraft. Diese verpflichtet Unternehmen, laut der „wa“, zu erklären, „warum welche Produkte an welcher Stelle der Ergebnisliste angezeigt werden“.

Außerdem müssen Vergleichsportale wie „Chech24“ oder „Verivox“ offenlegen, „welche Anbieter bei einem Vergleich berücksichtigt werden“. (ali)