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Mülheim: Polizei gelingt Schlag gegen kriminelle Clans – Lokale geschlossen

Mülheim: Polizei gelingt Schlag gegen kriminelle Clans – Lokale geschlossen

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In Mülheim wurden erneut einige Lokale überprüft. (Symbolbild) Foto: IMAGO / Justin Brosch

Mülheim. 

Die Polizei ist auch am Donnerstag gegen die Clan-Kriminalität in Mülheim vorgegangen.

Ab 20 Uhr wurden im Rahmen des „Aktionsplan Clan“ mehrere Lokalitäten in der Mülheimer Innenstadt kontrolliert. Dabei stellten die Beamten einige Verstöße fest.

Mülheim: Polizei gelingt Schlag gegen kriminelle Clans

Bereits am Mittwoch hatte es eine gemeinsame Aktion der Polizei Essen und der Polizei Mülheim gegeben, bei der mehr als 150 Beamte im Einsatz waren (alle Infos dazu hier >>>).

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Einige Fakten über die Stadt Mülheim an der Ruhr:

  • wurde 1093 erstmals urkundlich erwähnt, 1808 wurden die Stadtrechte verliehen
  • liegt zwischen Duisburg, Essen und Düsseldorf
  • hat 170.632 Einwohner (Stand: Dezember 2019), besteht aus neun Stadtteilen in drei Stadtbezirken
  • Oberbürgermeister ist Marc Buchholz (CDU)

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Wie am Abend zuvor lag auch am Donnerstag der Einsatzschwerpunkt auf die Einhaltung und Überprüfung von der Corona-Schutzverordnung, des Jugend- und Nichtraucherschutzgesetzes und auf die Bekämpfung des unerlaubten Glückspiels. Ab 20 Uhr begannen die Kontrollen zeitgleich in mehreren Bars, Wettbüros und Spielhallen in der Mülheimer Innenstadt.

Mülheim: Lokale mussten geschlossen werden

Insgesamt wurden elf Gewerbebetriebe kontrolliert. Das Ergebnis:

  • 14 Anzeigen wegen des Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung
  • 2 Anzeigen wegen des Verstoßes gegen die Spielverordnung
  • 2 Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz

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Zudem wurde in in zehn Fällen gegen die Auflagen der Stadt Mülheim an der Ruhr gemäß Gaststättengesetz missachtet. Für vier Lokale hatten die Verstöße besonders bittere Konsequenzen: sie mussten geschlossen werden, weil keiner der Verantwortlichen einen Nachweis hinsichtlich der 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) erbringen konnte. (gb)