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Essen befreit Halter von Hundesteuer – doch nicht alle

Die Stadt Essen hat sich zu einer Änderung der Hundesteuersatzung entschlossen. Demnach müssen einige Halter keine Steuer mehr entrichten.

Hunde in Essen
© IMAGO/Funke Foto Services

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Mit dem 1. Oktober tritt in Essen eine Änderung bei der Hundesteuer in Kraft. Diese hat der Stadtrat am Mittwoch (27. September) beschlossen. Demnach sollen einige Halter komplett von der Steuer befreit werden.

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Doch bevor alle Herrchen und Frauchen in Essen jetzt jubeln, sollten sie sich die Bekanntmachung lieber genau durchlesen. Denn nur eine bestimmte Gruppe darf sich über die Befreiung von der Hundesteuer freuen.

Essen: SIE müssen keine Hundesteuer mehr zahlen

Und zwar werden diejenigen, die bereits eine Ermäßigung auf die Steuer erhalten, nun komplett davon befreit. Dazu zählen jene, die einen Hund haben, der im Rettungsdienst oder als Begleitung von Jägern zum Einsatz kommt.


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Hier gilt die Prämisse: Die Steuerbefreiung greift nur dann, wenn die Rettungs- oder Suchhunde ständig zur Unterstützung der Kräfte der Sicherheits- und Rettungsbehörden genutzt werden. Das heißt auch, dass sie die entsprechende Prüfung absolviert haben müssen, die sie zu diesem Einsatz befähigt und befugt.

SIE sind auch befreit

Auch für die Jäger und Forstaufsichten in Stadtgebiet Essen gibt es eine Auflockerung der Hundesteuersatzung. Die Befreiung ist nämlich nicht daran gekoppelt, dass der Halter und Jäger Hauptangestellter der Stadt sein muss. Er muss nur hauptsächlich in Essen tätig sein und nebenbei im Dienst der Stadt arbeiten. Das können Betroffene anhand ihres Dienstausweises nachweisen.


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Grundsätzlich sind auch die Halter von Blindenhunden von der Steuer befreit und für 36 Monate (anderthalb Jahre) auch jene, die einen Hund aus dem Tierheim Essen adoptieren. Wer Grundsicherung oder Sozialgeld nach SGB II oder SGB XII bezieht, erhält eine Ermäßigung in Form von 39 Euro auf seinen ersten Hund.