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Aldi: Verbraucherzentrale nimmt Discounter ins Visier! Werden Kunden in die Irre geführt?

Aldi: Verbraucherzentrale nimmt Discounter ins Visier! Werden Kunden in die Irre geführt?

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Deshalb gibt es den Aldi-Äquator

Aldi: Verbraucherzentrale nimmt Discounter ins Visier! Werden Kunden in die Irre geführt?

Deshalb gibt es den Aldi-Äquator

Großer Ärger für Aldi! Der Discounter wurde von der Verbraucherzentrale ermahnt.

Aldi soll seine Kunden in der Obst- und Gemüseabteilung offenbar in die Irre leiten. Bei den Preisschilder seien einige Ungereimtheiten aufgefallen. Und DIESE Bilder aus den Märkten sorgen nicht gerade für Entspannung in der Lage.

Aldi: „Beispielspreise“ sorgen beim Discounter für mächtig Ärger

Auf manchen Preisschildern in der Obst- und Gemüseabteilung sei lediglich ein „Beispielspreis“ zu sehen. Dieser soll einen Vergleich mit anderen Produkten erheblich erschweren.

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Das ist Aldi:

  • Aldi Nord und Aldi Süd sind zwei separate Unternehmensgruppen
  • Aldi steht für Albrecht-Discount: In 1913 machte sich Karl Albrecht in Essen als Brothändler selbstständig
  • In 1962 wurde der Familienbetrieb zu einem reinen Discounter umfunktioniert und hat den heutigen Namen „Aldi“ gekriegt
  • Die Trennung in Nord und Süd erfolgte in 1961
  • Mittlerweile zählt Aldi zu den zehn größten Einzelhandelsgruppen weltweit

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Beispiel: Paprika sind mit einem Preis von 87 Cent angemerkt. Dies ist jedoch nicht der Grundpreis je Kilo, wie man es eigentlich bei Aldi kennt. Die 87 Cent stehen dann für „zum Beispiel 250 Gramm“. Der Kilopreis steht dabei (wenn überhaupt) nur klein aufgedruckt auf Schild.

„Beispielspreise beziehungsweise Preisangaben von 250 g werden von uns nicht getestet. Sollte in einem unserer Märkte der 250-g-Preis ausgezeichnet sein, handelt es sich um Einzelfallentscheidungen der jeweiligen Regionalgesellschaft“, so eine Aldi-Sprecherin gegenüber der „Lebensmittel-Zeitung“.

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Aldi: Abmahnung durch die Verbraucherzentrale

Peter Breun-Goerke, Geschäftsführungsmitglied der Wettbewerbszentrale, sagt: „Laut der Preisangabenverordnung müssen die Preisangaben der ‚Preisklarheit und Preiswahrheit‘ entsprechen. Das ist bei dem verwirrenden Preisschild hier eher nicht der Fall.“

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Bereits im Herbst soll die Zentrale mehrere Beschwerden von irreführender Preiswerbung bei Supermärkten und Discountern festgestellt haben.

Auch sollen sich bei der Verbraucherzentrale Hamburg Aldi-Kunden über die Schriftgröße des Grundpreises beschwert haben. Die muss aber nur 2 Millimeter betragen, wie der Bundesgerichtshof festgelegt hat.

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Laut der „Lebensmittel-Zeitung“ läuft aktuell eine Abmahnung der Verbraucherzentrale gegen Aldi Nord wegen fehlender Grundpreis-Angaben.

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