Empörung und Frust bei einer Rossmann-Kundin aus Duisburg!
Die Leserin wandte sich kürzlich an DER WESTEN, nachdem einem Familienmitglied in einer Duisburger Rossmann-Filiale ein notfallbedingter Toilettenbesuch dort untersagt wurde. Die Kundin fühlte sich ungerecht behandelt, verwies dabei auf Aussagen, die Rossmann gegenüber unserer Redaktion einst selbst getätigt hatte. Wir haben mit beiden Seiten gesprochen.
Duisburgerin erlebt WC-Frust bei Rossmann
Die Duisburgerin ließ DER WESTEN ihren Schriftverkehr mit Rossmann zukommen. Daraus geht hervor, dass die Frau am 5. Mai bei Rossmann einkaufen war, als ein Familienmitglied, das sie begleitete, „notfallmäßig“ ein WC nutzen musste. Den Schilderungen der Leserin zufolge habe die Mitarbeiterin vor Ort ihnen die Nutzung der Mitarbeitertoilette jedoch untersagt.
Gegenüber DER WESTEN erklärte Rossmann im Herbst 2023 noch: „Die meisten Rossmann-Filialen sind aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht mit einer Kundentoilette ausgestattet. Bei den vorhandenen Sanitäranlagen handelt es sich um Personaltoiletten – sie befinden sich im Personalbereich, welcher in den meisten Fällen nur durch unsere Lagerräume zu erreichen ist und in unmittelbarer Nähe zu den Büroräumlichkeiten liegt. Diese Bereiche dürfen aus versicherungstechnischen Gründen nur in Ausnahmefällen von Kunden betreten werden. In einem solchen Ausnahmefall muss eine Begleitung durch unser Personal erfolgen.“ (>> hier den ganzen Artikel lesen)
Die Duisburgerin konfrontierte Rossmann mit dieser Aussage, da sie ihre Situation offensichtlich als einen solchen „Ausnahmefall“ ansah, der ihr Familienmitglied zur WC-Nutzung berechtigt hätte. Die Antwort von Rossmann: „Die sanitären Anlagen sind Teil unserer internen Mitarbeiterräume und stehen aus Sicherheitsgründen nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung.“
Verblüffung bei der Duisburgerin! Von Ausnahmefällen war plötzlich gar nicht mehr die Rede. Jetzt stehen die Toiletten der Öffentlichkeit grundsätzlich nicht zur Verfügung? Auf die Frage, wann denn dann ein solcher Ausnahmefall bestehe, bekam sie keine Antwort. „Das ist weder kundenfreundlich noch glaubwürdig“, schimpft sie.
Weil die Kundin hier einen Widerspruch zwischen den Aussagen sah, wandte sie sich an unsere Redaktion. Daraufhin fragte DER WESTEN selbst bei Rossmann nach, um das Regel-Chaos möglichst aufzulösen.
Rossmann sieht keinen Widerspruch
Rossmann selbst will zwischen den Aussagen von 2023 unserer Redaktion gegenüber und nun in der Duisburger Filiale keinen Widerspruch erkennen – sondern viel mehr eine Ergänzung.
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„Die Toiletten sind Teil der Mitarbeiterräume, welche aus sowohl Versicherungs- als auch Sicherheitsgründen – oftmals bedingt das eine das andere – ausschließlich den Mitarbeitern vorbehalten sind“, betont die Drogerie-Kette gegenüber DER WESTEN einmal mehr. Dann fügt Rossmann jedoch hinzu: „Es liegt zudem im Ermessen der Mitarbeiter vor Ort je nach Situation zu entscheiden, ob es sich beispielsweise um einen Notfall handelt, um eine Ausnahme zu ermöglichen und ein eventuelles versicherungs- oder sicherheitsrelevantes Risiko zu rechtfertigen.“
Heißt übersetzt: Grundsätzlich dürfen Kunden bei Rossmann nicht auf die Mitarbeiter-Toiletten. Ausnahmen in Notfällen kann es geben – allerdings nur dann, wenn die Rossmann-Mitarbeiter vor Ort die Situation auch als einen entsprechenden Notfall einstufen. Das war bei unserer Leserin aus Duisburg offenbar nicht der Fall.