Duisburg.
Der Stadt Duisburg greift drastisch durch! Der Besuch einer Kultur- oder Freizeitveranstaltung wird künftig nur noch für Geimpfte oder Genese möglich sein.
Ab dem 1. November soll die 2G-Regelung gelten. Dann reicht auch kein negativer Corona-Test mehr, um zum Beispiel den Zoo Duisburg oder den Weihnachtmarkt zu besuchen.
Duisburg verschärft Corona-Regeln: Stadt will auf 2G-Regelung setzen
In Duisburg sind die Infektionszahlen zurzeit rückläufig, wie auch in den meisten Teilen von NRW. Doch das könnte sich im Hinblick auf den Herbst schnell wieder ändern. Denn immer noch gibt es viele Deutsche, die sich nicht impfen lassen wollen. Der Großteil der Infizierten ist nicht geimpft, Gleiches gilt für die Intensivpatienten in den Krankenhäusern. Vor allem junge Schüler stecken sich häufig an, weil für sie noch kein Impfstoff freigegeben ist.
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Das ist die Stadt Duisburg:
- frühste schriftliche Erwähnung im Jahr 883
- ist fünftgrößte Stadt in NRW, besteht aus sieben Stadtbezirken
- hat rund 498.686 Einwohner (Stand: Dezember 2019)
- Duisburger Hafen gilt als größter Binnenhafen der Welt
- fast ein Drittel des in Deutschland erzeugten Roheisens stammen aus den acht Duisburger Hochöfen
- Sehenswürdigkeiten unter anderen: Landschaftspark Duisburg-Nord, Tiger & Turtle – Magic Mountain, Sechs-Seen-Platte
- Oberbürgermeister ist Sören Link (SPD)
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Bei geimpfte Personen verläuft die Krankheit im Falle einer Ansteckung meist milder als bei Ungeimpften. Die Stadt Duisburg nimmt diese Einschätzung zur Kenntnis und will daher ab dem 1. November eine 2G-Regelung für die eigenen Kultur- und Freizeitveranstaltungen durchsetzen. Davon wären dann auch Zoobesuche und größere Veranstaltungen wie der geplante Weihnachtsmarkt betroffen.
Duisburg: Details zur 2G-Regelung werden noch bekannt gegeben
„Wir sind von der Wirksamkeit der 2G-Regel überzeugt und hätten uns vom Land NRW eine umfassende Regelung gewünscht“, betont Oberbürgermeister Sören Link. „Die ersten Monate der Krise haben gezeigt, wie unglücklich ein Flickenteppich an verschiedenen kommunalen Lösungen ist.“ Von der geplanten Regelung wären Personen unter zwölf Jahren, Schwangere und Personen mit entsprechendem ärztlichem Attest ausgenommen. Die beiden letzten Personengruppen müssen dann lediglich einen negativen Antigen-Schnelltest vorzeigen.
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„Wir ermuntern ausdrücklich auch private Veranstalter, unserem Beispiel zu folgen und 2G umzusetzen“, appelliert Krisenstabsleiter Martin Murrack an die Duisburger. „Jeder hat die Chance, sich kostenfrei impfen zu lassen, sowohl zum eigenen Schutz, aber auch zum Schutz der Mitmenschen. Nur wenn wir die Impfquote deutlich erhöhen, werden wir die Pandemie in den Griff bekommen.“ Bildungsangebote wie VHS-Kurse und Integrationskurse werden weiterhin unter der 3G-Regel stattfinden, hier können immer noch getestete Personen teilnehmen. (mbo)