Die Hauptbahnhöfe in Dortmund und Gelsenkirchen gehören zu den neuralgischen Punkten des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs im Ruhrgebiet. Täglich nutzen tausende Reisende diese Verkehrsknotenpunkte, um zur Arbeit, nach Hause oder zu Freizeitzielen zu gelangen.
Bahnhöfe sind jedoch nicht nur Orte der Mobilität, sondern auch Brennpunkte, an denen es immer wieder zu Konflikten und Gewaltvorfällen kommt. Vor allem gefährliche Gegenstände wie Messer, Schreckschusswaffen oder Schlagringe spielen dabei eine Rolle. Um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten, setzt die Bundespolizei gezielte Maßnahmen um.
Sicherheitsschwerpunkt: Dortmund und Gelsenkirchen
Vom 23. bis 27. Juli 2025 wird an den Hauptbahnhöfen von Dortmund und Gelsenkirchen ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände gelten. Die Bundespolizei hat diese Maßnahme beschlossen, um der steigenden Zahl von Gewaltdelikten entgegenzuwirken. Besonders unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen eskalieren Konflikte häufig und führen zu schweren Verletzungen. Beide Bahnhöfe sind stark frequentierte Orte, an denen die Sicherheit der Reisenden oberste Priorität hat. Durch das Verbot soll das Mitführen von Waffen und anderen gefährlichen Objekten in den Bahnhofsbereichen verhindert werden.
Die Bundespolizei wird während des Verbotszeitraums verstärkt Kontrollen durchführen. Dabei stehen insbesondere Messer, Teleskopschlagstöcke und verbotene Gegenstände im Fokus, die häufig bei Vorfällen sichergestellt werden. Verstöße gegen das Mitführverbot können mit einem Platzverweis, einem Bahnhofsverbot oder einem Zwangsgeld bis 200 Euro sanktioniert werden. „Die Maßnahmen sind notwendig, um die Sicherheit in Dortmund und Gelsenkirchen nachhaltig zu erhöhen“, betont die Bundespolizei.
+++ Schüsse in der Gelsenkirchener Altstadt ++ Polizei ermittelt +++
Wichtige Hinweise für Reisende
Die Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin umfasst die Gebäude und Gleisanlagen der betroffenen Bahnhöfe. Ausgenommen sind allerdings die Bereiche der U-Bahn bzw. Stadtbahn. Das Verbot betrifft unter anderem Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Reizstoffsprays sowie Messer aller Art. Die zeitliche Geltung wurde klar definiert: vom 23. Juli, 00:00 Uhr, bis zum 27. Juli 2025, 24:00 Uhr. Diese Maßnahme zielt darauf ab, trotz des hohen Passagieraufkommens in Dortmund und Gelsenkirchen ein gewaltfreies Umfeld zu schaffen.
Weitere Meldungen:
Um die Öffentlichkeit rechtzeitig zu informieren, hat die Bundespolizei verschiedene Maßnahmen ergriffen. In den Bahnhöfen werden Plakate ausgehängt, die auf die Verbotszone aufmerksam machen. Zudem können alle Details der Allgemeinverfügung online als PDF-Dokument eingesehen werden, etwa auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de . Auch über X wird die Maßnahme auf dem Account bpol_nrw begleitet.
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