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Nach dem Urteil: Marcel Heße schickt Fax in Krakelschrift ans Landgericht Bochum

Nach dem Urteil: Marcel Heße schickt Fax in Krakelschrift ans Landgericht Bochum

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Nach dem Urteil: Marcel Heße schickt Fax in Krakelschrift ans Landgericht Bochum

Nach dem Urteil: Marcel Heße schickt Fax in Krakelschrift ans Landgericht Bochum

Lebenslänglich! Ein Rückblick auf den Fall Heße

Am Mittwoch wurde das Urteil im Prozess gegen Marcel Heße gesprochen. Der Doppelmörder wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Wir blicken zurück auf den Fall, der das Ruhrgebiet in Atem gehalten hat.

  • Wegen zweifachen Mordes muss Marcel Heße lebenslang ins Gefängnis
  • Nun äußerte sich der Doppelmörder erstmals selbst zu dem Urteil

Bochum. 

Der Doppelmörder Marcel Heße aus Herne wird seine Verurteilung zur Höchststrafe nicht anfechten. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Er hat demnach handschriftlich bestätigt, dass er keine Revision einlegen wolle, wie das das Bochumer Landgericht am Montag auf Anfrage mitteilte.

Marcel Heße schickt Fax in Krakelschrift

Marcel Heße hat laut dpa aus dem Gefängnis ein Fax an das Landgericht geschickt. Darauf stehe in Krakelschrift: „Sehr geehrtes Landgericht Bochum, hiermit verzichte ich, Marcel H. (Name abgekürzt), geboren am 09.10.97, auf das Rechtsmittel der Revision.“

Heßes Verteidiger Michael Emde hatte bereits kurz nach dem Prozess gegenüber DER WESTEN erklärt, dass Heße auf eine Revision verzichten wolle. Selbst hatte sich der 20-Jährige dazu jedoch nicht geäußert.

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Marcel Heße hat im März 2017 erst den neun Jahre alten Nachbarsjungen Jaden und einen Tag später seinen 22-jährigen Freund Christopher W. umgebracht.

Landgericht Bochum verurteilt Heße zu lebenslanger Haft

Das Bochumer Landgericht hat ihn vergangene Woche zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen zweifachen Mordes verurteilt. Außerdem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die spätere Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten.

Endgültig rechtskräftig ist das Urteil nach der schriftlichen Erklärung des Angeklagten allerdings immer noch nicht. Theoretisch könnten Staatsanwaltschaft und auch Verteidigung – dann allerdings gegen den Willen des Angeklagten – noch bis Mittwochabend, 24 Uhr, Revision einlegen. (dpa/pen)