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Marcel Heße muss lebenslang in sozialtherapeutische Einrichtung: Das bedeutet das Urteil wirklich

Marcel Heße muss lebenslang in sozialtherapeutische Einrichtung: Das bedeutet das Urteil wirklich

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Marcel Heße muss lebenslang in sozialtherapeutische Einrichtung: Das bedeutet das Urteil wirklich

Marcel Heße muss lebenslang in sozialtherapeutische Einrichtung: Das bedeutet das Urteil wirklich

Lebenslänglich! Ein Rückblick auf den Fall Heße

Am Mittwoch wurde das Urteil im Prozess gegen Marcel Heße gesprochen. Der Doppelmörder wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Wir blicken zurück auf den Fall, der das Ruhrgebiet in Atem gehalten hat.

Bochum. 

Es ist die härtestmögliche Strafe: Marcel Heße muss lebenslang ins Gefängnis. Heße hat im März 2017 zuerst den neun Jahre alten Nachbarsjungen Jaden und einen Tag später seinen 22 Jahre alten Freund Christopher W. auf überaus grausame Weise getötet. W.s Wohnung zündete er zwei Tage nach der Tat an, dann stellte er sich der Polizei.

Für die beiden Morde verurteilte ihn das Gericht jeweils zu einer lebenslangen Haftstrafe, für die schwere Brandstiftung noch einmal zu sieben Jahren und sechs Monaten – und damit insgesamt zu einer lebenslangen Freieheitsstrafe.

Kommt Marcel Heße in eine Psychiatrie?

Die Haftstrafe muss er in einer sozialtherapeutischen Einrichtung verbüßen.

Heißt das, dass der Doppelmörder nicht in ein Gefängnis muss? Wird er in eine Psychiatrie gebracht?

„Nein“, erklärt Gerichtssprecher Volker Talarowski. „Marcel Heße wird seine Strafe wohl in einer ganz normalen JVA verbüßen, die aber über eine sozialtherapeutische Abteilung verfügt.“ Ein solches Gefängnis gibt es zum Beispiel in Gelsenkirchen oder auch in Hagen.

Gericht hält Doppelmörder für immer noch gefährlich

In solchen Abteilungen gibt es therapeutische Angebote für rückfallgefährdete Straftäter. Das Gericht hält Heße immer noch für gefährlich. „Wir haben im Prozess erfahren, dass es bei ihm immer noch so etwas wie eine Tötungsabsicht gibt“, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Culemann in der Urteilsbegründung.

Das Gericht behält außerdem die Anordnung einer Sicherungsverwahrung vor. Bei lebenslangen Haftstrafen wird in der Regel nach 15 Jahren geprüft, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Weil bei Marcel Heße eine besondere Schwere der Schuld festgestellt worden ist, entfällt diese Automatik. Das heißt, dass der Doppelmörder sehr viel länger, mindestens aber 20 bis 25 Jahre, im Gefängnis bleiben wird. Eine anschließende Sicherungsverwahrung ist dann nach derzeitigem Stand wahrscheinlich.

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