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Bochum: Mietnomaden hinterlassen ein teures Trümmerfeld – DAS können Vermieter dagegen machen

In Bochum haben Mietnomaden in einer Wohnung ein teures Trümmerfeld hinterlassen. Das können Vermieter unternehmen.

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Leider kommt es auch in NRW immer wieder vor, dass Vermieter sich mit Mietnomaden rumschlagen müssen. Diese zahlen oft nicht die ganze Miete und hinterlassen die Wohnungen in einem sehr schlimmen Zustand.

So ist es jetzt auch in einem Fall in Bochum (NRW). Doch was können die Vermieter machen, wenn die Mietnomaden ihnen eine Müllhalde als Wohnung hinterlassen?

Bochum: Mietnomaden hinterlassen ein teures Trümmerfeld

In Bochum können Vermieter einer Wohnung in der Heroldstraße kaum fassen, was ihnen die Mieter hinterlassen haben. „Die Familie, die bis vor kurzem hier wohnte, hat sie total verwüstet und verwahrlost hinterlassen“, sagt Martin Glänzer gegenüber der „WAZ“. Er wohnt in dem Haus, das seinen Eltern gehört und kann einfach nicht fassen, was er in der Wohnung zu sehen bekommt.

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„Das ist ein Schweinestall hoch drei“, stellt er klar – und hat damit noch ein recht mildes Urteil. Die Matratzen sind komplett verdreckt, Essensreste und Mülltüten liegen herum. Auch die Küche und das Bad befinden sich in einem schlimmen Zustand. „Der Laminatboden wurde durchgeschlagen, die Türen beschädigt, ein Feuer auf dem Herd gemacht, ein Wasserschaden nicht gemeldet und im Hausflur wurden die Treppenkanten abgerissen“, lautet die schlimme Bilanz. Erst 2019 sei die Wohnung für etwa 50.000 Euro saniert worden. Nun müsse man erneut viel investieren.

Obwohl der Familie nach einem Wasserschaden fristlos gekündigt wurde, sei diese zunächst nicht ausgezogen. Doch kürzlich war sie nach einem Wochenende plötzlich verschwunden – und hinterließ das Trümmerfeld. Martin Glänzer will nun eine Strafanzeige stellen. Doch was können Vermieter in so einem Fall machen?

Diese Möglichkeiten haben Vermieter bei Mietnomaden

Laut „promietrecht.de“ kann ein Vermieter bei Schäden, die vom Mieter verursacht wurden, Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. „Dafür kann ein nicht sorgfältiges Handeln des Mieters bereits reichen, immer natürlich, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.“ Demnach könne der Vermieter die Kosten der Reparatur oder die Erneuerung zurückverlangen. Wenn der Mieter einen Schaden nicht melde und dieser dadurch größer würde, könnte es zu weiteren Schadensersatzansprüchen kommen.


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In dem Fall aus Bochum wurde die Miete vom Jobcenter übernommen. Auch wenn dieses nur den Beziehern und nicht den Vermietern gegenüber verpflichtet ist, könnte dieser sich gegebenenfalls zumindest einen Teil über die Kaution zurückholen.

Die Eigentümerschutzgemeinschaft „Haus & Grund“ macht Vermietern in solchen Fällen wenig Hoffnung. Sprecher Gerold Happ betont gegenüber der „WAZ„, dass es oft nichts zu holen gebe: „Dieser sollte sich dann fragen: Lohnt der Aufwand, das gerichtlich auszufechten? So etwas ist ja auch mit Kosten verbunden.“ Vermieter sollten dennoch unbedingt möglichst zeitnah eine Strafanzeige stellen. Was du sonst noch zu dem Thema wissen musst, erfährst du bei der „WAZ“.>>>