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DAZN: Nach Preis-Wut drohen Konsequenzen – jetzt geht es dem Streamingdienst an den Kragen

DAZN schockte seine Kunden mit einer heftigen Preis-Erhöhung. Die reagierten sauer. Jetzt geht es dem Streamingdienst an den Kragen.

DAZN läuft auf einem Fernseher.
© imago images/Future Image

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Für die Kunden von DAZN war 2022 kein gutes Jahr. Der Streamingdienst drehte mächtig an der Preisschraube, verdoppelte die Kosten des Abonnements. Bei den Sportfans sorgte das für schäumende Wut.

Jetzt geht es DAZN an den Kragen. Die Verbraucherzentrale stuft die Preiserhöhung als unrechtmäßig ein, arbeitet an einer Sammelklage. Die könnte für den Streamingdienst teuer werden – denn unzählige Kunden würden ihr Geld zurückbekommen.

DAZN: Sammelklage wegen Preiserhöhung

Das Jahr 2022 begann für Sportfans mit einem Hammer. DAZN zog die Preise mächtig an, erst für Neukunden, dann auch für Bestandskunden. 9,99 Euro kostete das Abo einst, wurde dann auf 14,99 Euro erhöht und nun noch einmal auf satte 29,99 Euro verdoppelt. Für diesen Schritt musste sich der Streamingdienst einiges anhören. Heftiger Gegenwind wehte dem Konzern ins Gesicht.

Nun droht sogar ein juristisches Nachspiel. Die Verbraucherzentrale plant eine Sammelklage gegen DAZN. Sie ist sich sicher: Die Vorgehensweise bei der Preiserhöhung war nicht okay und widerspricht dem Gesetz. Die Krux: Das Unternehmen hat seine Kunden der Preiserhöhung nicht zustimmen lassen.

„Wo Verbraucher nicht zustimmen, geht das nicht“

„Wo Verbraucher nicht zustimmen, geht das nicht“, sagt Sebastian Reiling dieser Redaktion in aller Deutlichkeit. Er arbeitet für den Bundesverband der Verbraucherzentrale federführend an der Sammelklage gegen DAZN und ist sich sicher: „Für Bestandskunden ist die Preiserhöhung unwirksam.“

„In den AGBs stand zum Zeitpunkt zwar, dass die Preise erhöht werden könnten. Das allein reicht aber nicht“, sagt Reiling. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssten auch Bedingungen für eine solche Preiserhöhung stehen. Und weil das nicht der Fall war, ist die maßgebliche AGB-Klausel laut Verbraucherzentrale „intransparent und die Preiserhöhung für Bestandskunden deshalb rechtswidrig“.


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Gegenüber dieser Redaktion wollte sich DAZN nicht äußern. Bald wird es der Streamingdienst wohl aber vor Gericht müssen. Die Verbraucherzentrale ruft Betroffene auf, sich zu melden und ihren Fall zu schildern. Das geht hier. Hat die Sammelklage Erfolg, winkt eine Rückzahlung.