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Borussia Dortmund: BVB-Star wegen Freundschaftsdienst vor Gericht – ER soll 180.000 Euro zahlen

Borussia Dortmund: BVB-Star wegen Freundschaftsdienst vor Gericht – ER soll 180.000 Euro zahlen

Borussia-Dortmund

Borussia Dortmund: Das sind die größten Erfolge in der Geschichte des BVB

Borussia Dortmund ist einer der erfolgreichsten Fußball-Vereine Deutschlands. In der ewigen Tabelle der Bundesliga belegt der BVB Platz zwei. Wir zeigen euch in diesem Video die größten Erfolge der Dortmunder Vereins-Geschichte.

Ein Fußballprofi von Borussia Dortmund wird derzeit verklagt!

Die Deutsche Bank will von dem BVB-Star 180.000 Euro. Dabei wollte der Kicker einem Freund aus der Patsche helfen. Nun steht er selbst vor Gericht.

Borussia Dortmund: Marius Wolf verbürgt sich für Freund – und soll es bitter bereuen

Das ganze Desaster nahm im Jahr 2018 seinen Lauf. Wie die „Ruhr Nachrichten“ berichten, nahm eine Frau in der Zeit einen sogenannten „Kontokorrenkredit“ über 180.000 Euro bei der Deutschen Bank auf, um einen zwischenzeitigen Zahlungsengpass zu überbrücken.

Dem Berater ist bei der Vertragsabwicklung laut dem Bericht jedoch ein formaler Fehler unterlaufen. Er habe sich den üblichen Sicherungsnachweis nicht eingeholt und wollte eine Bürgschaft über 180.000 Euro Monate später bei der Frau nachträglich verlangen.

Doch woher der Bürge auf einmal? Zum Glück war ihr Partner mit einem Fußballprofi befreundet. Bei Borussia Dortmund verdient Marius Wolf mehrere Millionen Euro, somit zögerte der Kicker nicht lange und stellte sich als Bürgen zur Verfügung.

Borussia Dortmund: Deutsche Bank verklagt Marius Wolf auf 180.000 Euro

Doch dann platzt der Kredit und weil bei der Frau kein Cent zu holen sei, wendete sich die Deutsche Bank an Marius Wolf. Jetzt soll der 27-Jährige die 180.000 Euro zahlen – doch der weigert sich. Der Fall landet in Hagen vor dem Landgericht.

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Laut den „Ruhr Nachrichten“ wurde der BVB-Profi am 17. März 2022 verurteilt und soll 175.367,56 Euro an die Deutsche Bank zahlen. Marius Wolf und sein Anwalt Adam Rosenberg sollen während dem Verfahren zum Gegenschlag ausgeholt und eine „Widerklage“ eingereicht haben. Ihre Forderung: ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 1.736.600 Euro wegen angeblicher Schlechtberatung im Zusammenhang mit einem angeblich mit der Deutschen Bank geschlossenen Anlageberatungsvertrag.

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Doch die Klage wurde abgeschmettert, weil nicht festgestellt werden könnte, dass ein solcher „Anlageberatungsvertrag“ überhaupt geschlossen worden sei. „Die Jugend und Unerfahrenheit von Marius Wolf wurden ausgenutzt“, sagte sein Anwalt.

Wie die „Ruhr Nachrichten“ schreiben, wird Marius Wolf Stand jetzt weiterhin zur Kasse gebeten. In allerletzter Distanz sei das Urteil jedoch noch nicht für rechtskräftig erklärt worden. Wolf hat Berufung beim Oberlandesgericht in Hamm eingelegt. (cg)