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Wetter in NRW: Sonnenschein pur am 1. Mai – doch DAS könnte dir die Feiertags-Laune vermiesen

Das Wetter in NRW hat auch am Feiertag den Sommer im Gepäck. Doch eines könnte dir am 1. Mai den Spaß verderben.

© IMAGO/Pond5 Images

Wetter: So entsteht eine Wettervorhersage

Der Sommer ist im Westen endlich da! Schon am Dienstag (30. April) heizte uns das Wetter in NRW ordentlich ein. Die Winterjacke kann scheinbar endlich bis zur nächsten Saison im Keller verstaut werden!

Am Feiertag am Mittwoch verspricht das Wetter in NRW sogar noch einen draufzulegen. Vielerorts wird sogar an der 30-Grad-Marke gekratzt. Für viele wohl Grund genug, am 1. Mai auch die Grillsaison feierlich einzuläuten. Doch dabei ist Vorsicht geboten, sonst kann die freudige Sommer-Stimmung schnell kippen!

Wetter in NRW gibt Startschuss für Grill-Saison!

Denn vor allem wer mit Kohle seinen Grill beheizt, dem ist das lästige Thema Rauchschwaden bestens bekannt. Oft führen Rauch und Grillgerüche nämlich zu dicker Luft mit den Nachbarn. Und das kann sogar mit einem Bußgeld enden, offenbart jetzt der Eigentümerverband. „Das Grillen kann als Ordnungswidrigkeit eine Geldstrafe nach sich ziehen, wenn sich Nachbarn dadurch belästigt fühlen. Um Streit zu vermeiden, sollte man im Vorhinein das Gespräch suchen“, so Konrad Adenauer, Präsident des Eigentümerverbandes.

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Grundsätzlich ist nicht rechtlich festgelegt, wie oft man im Jahr grillen darf. Haus-Besitzer oder Mieter sollten es auf einen Rechtsstreit mit den Nachbarn dennoch nicht anlegen. Im Mehrfamilienhaus auf Balkon oder Terrasse ist das Grillen grundsätzlich nur mit Elektrogrill möglich. Denn mit einem Holzkohlegrill besteht Brandgefahr. „Vor dem elektrischen Grillabend sollte man einen Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag werfen. Mitunter ist darin nämlich das Grillen auf dem Balkon oder im Garten komplett untersagt.“

Im schlimmsten Fall droht die Kündigung

Wer es dennoch darauf anlegt, kann mit üblen Konsequenzen rechnen. „Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann für Mieter zur Abmahnung und im Wiederholungsfall zur fristlosen Kündigung führen“, so der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Auch sollten sich Mieter und Eigentümer an die Nachtruhe ab 22 Uhr halten.



Wenn du es nicht darauf anlegen willst, gibt dir das Wetter in NRW ja auch viele weitere Möglichkeiten, den Tag der Arbeit am 1. Mai abseits des Grills zu genießen. Wie wäre es etwa mit einem Besuch im Freibad oder in einem der zahlreichen Zoos im Westen?