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SEK-Beamter erschießt in NRW unbewaffneten Rocker, weil er einen Lichtblitz sah

SEK-Beamter erschießt in NRW unbewaffneten Rocker, weil er einen Lichtblitz sah

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Foto: dpa

Wuppertal. 

Bei einem SEK-Einsatz in Wuppertal (NRW) kam am 9. Februar 2018 ein Mann ums Leben: Ein Polizist erschoss den 43 Jahre alten Hamit P.

Der Ex-Chef des Wuppertaler Chapters der Osmanen Germania, einer Rockervereinigung, galt als hochgefährlich und mutmaßlich schwer bewaffnet. Gegen den 43-Jährigen lag ein Haftbefehl wegen Gewaltdelikten vor, die SEK-Beamten wollten den Mann in seiner Wohnung im Stadtteil Elberfeld festnehmen.

SEK-Einsatz in Wuppertal: Verfahren eingestellt

Bei der Aktion gab einer der Elite-Polizisten den tödlichen Schuss ab. Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Beamten wurde nun eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft Wuppertal mitteilt.

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Der Polizist hatte in seiner Einlassung erklärt, eine Druckwelle gespürt und einen Lichtblitz gesehen zu haben. In der Annahme, der Verdächtige habe auf ihn geschossen, habe er in vermeintlicher Notwehr ebenfalls geschossen. Außer dem Beamten selbst gab es keine anderen zeugen für den Vorfall.

„Nach dem Ergebnis der intensiv geführten Ermittlungen ist diese Einlassung nicht zu widerlegen“, so die Staatsanwaltschaft Wuppertal.

+++ Polizist erschoss Osmanen-Rocker in Wuppertaler Wohnung +++

Zwar inzwischen steht fest: Hamit P. war unbewaffnet und hat nicht auf den Polizisten geschossen. Doch es liege nach den Ermittlungsergebnissen nahe, dass der Tatverdächtige ein Mobiltelefon in der Hand hielt, als der SEK-Beamte die Wohnung betrat.

Irritationskörper explodiert

Das Handy könnte der Polizist für eine Schusswaffe gehalten haben. Außerdem sei zeitgleich ein sogenannter Irritationskörper explodiert: SEK-Beamte setzen solche Explosionskörper bei Einsätzen ein, die einen lauten Knall und einen Blitz erzeugen, um abzulenken. Die Explosion könnte der Polizist mit einer Schussabgabe verwechselt haben.

„Im Ergebnis muss daher davon ausgegangen werden, dass es sich bei der Schussabgabe um ein tragisches Missverständnis des Polizeibeamten handelte, der seinen Irrtum in den Sekundenbruchteilen, die ihm für die Beurteilung der Situation zur Verfügung standen, nicht vermeiden konnte“, so die Staatswanwaltschaft. (pen)